Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst im BBR

Das Technische Referendariat

Foto: ein Mann und eine Frau mit Warnschutzkleidung stehen vor einer Reihe gebäudetechnischer Anlagen

Allgemeines

Das Technische Referendariat wird im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn und Berlin in folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • Hochbau (Architektur)
  • Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und ein wissenschaftliches, für die Fachrichtung der Laufbahn geeignetes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester), mit Diplomprüfung oder, wenn nach der Prüfungsordnung der Hochschule eine Diplomprüfung nicht vorgesehen war, mit einer gleichwertigen Prüfung erfolgreich abgeschlossen oder an einer Fachhochschule einen Masterabschluss mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes erworben hat, kann als technische Referendarin oder technischer Referendar in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.

Grundsätzlich können nur Bewerberinnen und Bewerber bis zu einem Höchstalter von 50 Jahren (§ 48 BHO) zu Beginn des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage für den Vorbereitungsdienst ist neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften wie dem Bundesbeamtengesetz und der Bundeslaufbahnverordnung insbesondere die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV) vom 20. August 2004, zuletzt geändert am 20. August 2021. Diese finden Sie auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv.

Dauer und Beginn des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit der großen Staatsprüfung. Er startet alle zwei Jahre jeweils zum 1. Mai an den Dienstorten Bonn und Berlin. Der nächste Einstellungstermin ist der 1. Mai 2025.

Die Stellenausschreibung wird im Herbst des Vorjahres auf Interamt.de veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist in der Regel Ende Oktober des Vorjahres. Die Bewerbung ist im Rahmen des elektronischen Bewerberverfahrens einzureichen.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • gegebenenfalls ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll
  • eine Ablichtung des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife, verbunden mit dem Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
  • Ablichtungen von Belegnachweisen der wissenschaftlichen Hochschule
  • Ablichtungen der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen wie Diplom-Vorprüfung, Diplom-Hauptprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung sowie gegebenenfalls von Zeugnissen über zusätzliche Prüfungen, zumindest jedoch eine Bescheinigung des vorletzten Studiensemesters
  • Ablichtung der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grads
  • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern oder des Bescheids zur Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
  • gegebenenfalls Zeugnisse oder Bescheinigungen über etwaige berufliche Tätigkeiten
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über ergänzende Qualifikationen

Ablauf des Auswahlverfahrens

Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst findet ein Auswahlverfahren statt. Das Auswahlverfahren soll zeigen, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn geeignet sind. Es wird durch eine Auswahlkommission durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Weitere Unterlagen

Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens müssen – vor einer endgültigen Einstellungszusage – unter anderem noch folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis des Personalarztes, in dem auch zur Beamtendiensttauglichkeit Stellung genommen wird; die Kosten trägt das BBR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG)
  • Erklärung darüber, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber in einem Ermittlungs- oder sonstigen Strafverfahren beschuldigt wird und dass sie/er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt

Leistungen des BBR

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Für Referendarinnen und Referendare werden Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Diese betragen seit dem 1. April 2022 monatlich:

  • Grundbetrag: 2.387,55 Euro
  • ggf. Verheiratetenzuschlag: 153,88 Euro
  • ggf. Zuschlag für das 1. und 2. Kind; pro Kind: 131,52 Euro
  • ggf. weitere Kinder; pro Kind: 409,76 Euro

Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und Beihilfe im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bei Krankheit gewährt.

Für den Fachbereich Maschinen- und Elektrotechnik sowie Hochbau werden zum Grundbetrag Anwärter-Sonderzuschläge in Höhe von 70 Prozent des zustehenden Anwärtergrundbetrags gezahlt.

Das Beamtenverhältnis ist sozialversicherungsfrei, so dass bei der Ermittlung der Netto-Bezüge lediglich Steuern in Abzug gebracht werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Foto: vier Männer und eine Frau mit Bauhelmen und Signalwesten auf einer Baustelle, die sich über einen Aktenordner beugen

Der Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare gliedert sich für die jeweiligen Fachrichtungen wie folgt:

Ausbildungsplan Hochbau

Ausbildungsabschnitt I

Ausbildungsdauer:

30 Wochen

Ausbildungsstellen:

Staatliches oder kommunales Hochbauamt oder entsprechende öffentlichrechtliche Körperschaften

Ausbildungsinhalte:

  • Öffentlicher Hochbau
  • Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von haushaltsbegründenden Unterlagen, Facility-Management, Projektmanagement (delegierbare und nichtdelegierbare Bauherrenleistungen), Kostenplanung und Kostensteuerung (Kosten-Leistungs-Rechnung, Mittelbewirtschaftung), Terminplanung/Terminsteuerung, Vertragswesen, Verdingungswesen, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung, Unfallverhütungsvorschriften
  • Einsatz und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bauwesen
  • Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterin oder des Dienststellenleiters

Ausbildungsabschnitt II

Ausbildungsdauer:

25 Wochen

Ausbildungsstellen:

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

Ausbildungsinhalte:

  • Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigungs- und Sonderverfahren (vereinfachtes Freistellungs-, Anzeige-, Zustimmungsverfahren), Ausnahmen und Befreiung / Abweichungen, Bauüberwachung, Abnahmen/ Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht / Fachplanungsrecht
  • Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Sicherung der Bauleitplanung, Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen

Ausbildungsabschnitt III

Ausbildungsdauer:

12 Wochen

Ausbildungsstellen:

Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes

Ausbildungsinhalte:

  • Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht
  • Sonderaufgaben
  • Obere Bauaufsichtsbehörde: Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben / Petitionen, Haushaltswesen, Denkmalpflege, Landes- und Regionalplanung, Programmentwicklung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Wettbewerbswesen, Widerspruchsverfahren, Zustimmung und Befreiung

Sonstiges

Häusliche Prüfungsarbeit:

6 Wochen

Lehrgänge:

19 Wochen

Erholungsurlaub:

circa 12 Wochen

Gesamtdauer:

104 Wochen / 24 Monate

Ausbildungsplan Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungsabschnitt I

Ausbildungsdauer:

42 Wochen

Ausbildungsstellen:

Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung

Ausbildungsinhalte:

  • Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen
  • Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der Verdingungsordnung für Leistungen, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung

Ausbildungsabschnitt II

Ausbildungsdauer:

8 Wochen

Ausbildungsstellen:

Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG

Ausbildungsinhalte:

  • Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
  • Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge

Ausbildungsdauer:

4 Wochen

Ausbildungsstellen:

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme

Ausbildungsinhalte:

  • Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
  • Energielieferverträge

Ausbildungsabschnitt III

Ausbildungsdauer:

3 Wochen

Ausbildungsstellen:

Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht

Ausbildungsinhalte:

  • Erstellung von Genehmigungsbescheiden
  • Arbeitsschutz, Immissionsschutz

Ausbildungsdauer:

3 Wochen

Ausbildungsstellen:

Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein)

Ausbildungsinhalte:

  • Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen
  • einschlägige gesetzliche Bestimmungen

Ausbildungsdauer:

7 Wochen

Ausbildungsstellen:

Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident / Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde

Ausbildungsinhalte:

  • Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
  • Verfassungsrecht
  • Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen

Ausbildungsdauer:

2 Wochen

Ausbildungsstellen:

Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen

Ausbildungsinhalte:

  • Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen

Ausbildungsdauer:

6 Wochen

Ausbildungsstellen:

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde

Ausbildungsinhalte:

  • Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht
  • Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
  • Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung

Sonstiges

Häusliche Prüfungsarbeit:

6 Wochen

Lehrgänge:

11 Wochen

Erholungsurlaub:

circa 12 Wochen

Gesamtdauer:

104 Wochen / 24 Monate

Laufbahnprüfung

Nach Abschluss des Vorbereitungsdiensts wird die Große Staatsprüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Laufbahnprüfung besteht aus einer häuslichen Prüfungsarbeit, vier schriftlichen Arbeiten und einer mündlichen Prüfung.

Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes

Die Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdiensts ist im Rahmen freier Stellen im Beamtenverhältnis auf Probe (A 13h BBesO) bzw. als Tarifbeschäftigter in Entgeltgruppe 13 für die Dauer von 24 Monaten in der Regel möglich. Eine Übernahmezusage bei Beginn des Vorbereitungsdiensts als Referendarin oder Referendar kann nicht abgegeben werden, jedoch erhöht der Vorbereitungsdienst die Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch über den öffentlichen Dienst hinaus.

Leitfäden

Die Website der Fachinformation Bundesbau stellt Leitfäden zum Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst für die beiden Fachrichtungen Hochbau sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Standort Berlin

Ausbildungsleiter

Klaus Fudickar
Tel.: +49 30 18401-5500

E-Mail: vd.htvd@bbr.bund.de

Ansprechpartnerin zum Beamtenverhältnis

Janet Richardt
Tel.: +49 30 18401-8224

E-Mail: ausbildung.berlin@bbr.bund.de

Standort Bonn

Ausbildungsleiterin

Sandra Lorenz
Tel.: +49 228 99401-1538

E-Mail: ausbildung.bonn@bbr.bund.de

Ansprechpartnerin zum Beamtenverhältnis

Miriam Aline Schwarz
Tel.: +49 228 99401-4945

E-Mail: ausbildung.bonn@bbr.bund.de

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