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Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst wird im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) am Dienstort Berlin im Beamtenverhältnis auf Widerruf in folgenden Fachrichtungen angeboten:
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und einen Abschluss (Bachelor / FH-Diplom) in den Fachrichtungen Architektur (Hochbau), Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektro-, Nachrichten- oder Versorgungstechnik oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt, kann als Anwärterin oder Anwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Grundsätzlich können nur Bewerberinnen und Bewerber bis zu einem Höchstalter von 50 Jahren (§ 48 BHO) zu Beginn des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage für den Vorbereitungsdienst ist neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften wie dem Bundesbeamtengesetz und der Bundeslaufbahnverordnung insbesondere die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV) vom 21. Januar 2004, zuletzt geändert am 20. August 2021. Diese finden Sie auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de/lap-gbautdv.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und endet mit einer Laufbahnprüfung. Er startet alle zwei Jahre jeweils zum 1. Mai am Dienstort Berlin. Der nächste Einstellungstermin ist voraussichtlich der 1. Mai 2025. Die Stellenausschreibung wird im Herbst des Vorjahres auf Interamt.de veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist in der Regel Ende Oktober des Vorjahres. Die Bewerbung ist im Rahmen des elektronischen Bewerberverfahrens einzureichen.
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst findet ein Auswahlverfahren statt. Das Auswahlverfahren soll zeigen, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn geeignet sind. Das Auswahlverfahren wird von einer Auswahlkommission durchgeführt. Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens müssen – vor einer endgültigen Einstellungszusage – folgende Unterlagen eingereicht werden:
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Für Anwärterinnen und Anwärter werden Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Diese betragen seit dem 1. April 2022 monatlich:
Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und Beihilfe im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bei Krankheit gewährt.
Für Anwärterinnen und Anwärter der Fachrichtungen Maschinenbau / Versorgungstechnik sowie Elektrotechnik / Nachrichtentechnik ist die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages in Höhe von 70 Prozent des Grundbetrages möglich.
Das Beamtenverhältnis ist sozialversicherungsfrei, sodass bei der Ermittlung der Netto-Bezüge lediglich Steuern in Abzug gebracht werden.
Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Laufbahnprüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Laufbahnprüfung besteht aus vier schriftlichen Arbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Das BBR strebt die Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes im Rahmen freier Planstellen im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe A 10 BBesO) beziehungsweise als Tarifbeschäftigter in Entgeltgruppe 10 an. In den letzten Jahren war es dem BBR möglich, alle Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Eine Übernahmezusage bei Beginn des Vorbereitungsdienstes für Anwärterinnen und Anwärter kann allerdings nicht gegeben werden, jedoch erhöht der erfolgreich geleistete Vorbereitungsdienst die Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch über den Öffentlichen Dienst hinaus.
Saskia Teichmann
Tel.: +49 30 18401-8681
E-Mail: vd.gtvd@bbr.bund.de
Janet Richardt
Tel.: +49 30 18401-8224
Sandra Lorenz
Tel.: +49 228 99401-1538
E-Mail: ausbildung.bonn@bbr.bund.de