Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Deutscher Hochschulbaupreis Deutscher Hochschulbaupreis 2020

Preis

  • Status Abgeschlossen
  • Veröffentlichung 01.10.2019
  • Entscheidung 30.01.2020

Preisträger

Deutscher Hochschulbaupreis 2020

Projekt: Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin
Architektur: Ortner & Ortner Baukunst GmbH, Berlin

Deutscher Hochschulbaupreis 2020

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Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin Ortner & Ortner Baukunst GmbH, Berlin Deutscher Hochschulbaupreis 2020

Auszeichnung

Projekt: Hochschule Esslingen
Institutsgebäude der Fakultät Gebäude-Energie-Umwelt
Architektur: Knoche Architekten, Leipzig

Auszeichnung Hochschule Esslingen
Institutsgebäude der Fakultät Gebäude-Energie-Umwelt

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Auszeichnung Hochschule Esslingen Institutsgebäude der Fakultät Gebäude-Energie-Umwelt Auszeichnung Hochschule Esslingen Institutsgebäude der Fakultät Gebäude-Energie-Umwelt

Auszeichnung

Projekt: Hochschule Münster
Neue Ateliers der Kunstakademie
Architektur: Andreas Schüring Architekten, Münster mit Bühler und Bühler Architekten, München

Auszeichnung Hochschule Münster - Neue Ateliers der Kunstakademie

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Auszeichnung Hochschule Münster - Neue Ateliers der Kunstakademie Auszeichnung Hochschule Münster - Neue Ateliers der Kunstakademie

Informationen zum Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe

Die Deutsche Universitätsstiftung lobt unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Deutschen Hochschulbaupreis 2020 aus. Der Preis wird durch ein Preisgeld der Eberhard-Schöck-Stiftung in Höhe von 25.000 Euro unterstützt.

Mit dem Preis sollen beispielhafte Hochschulgebäude oder -ensembles ausgezeichnet werden, sei es als Neubau, Sanierung oder Modernisierung, die eine besondere baukulturelle Qualität aufweisen bzw. von vorbildlichem Umgang mit historischer Bausubstanz zeugen. Sie sollen in herausragender Weise ästhetische und funktionale Gesichtspunkte vereinen und als Hochschulgebäude für Studierende und Hochschullehrende attraktiv sein. Sie sollen dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer und sozio-kultureller Hinsicht verpflichtet sein und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen. Bauliche Lösungen, die in besonderem Maße die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen ermöglichen, sind wünschenswert.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Bemühungen um eine Verringerung der CO2-Emissionen und der Notwendigkeit eines Ressourcen schonenden Bauens sollen ganzheitliche Konzeptionen ausgezeichnet werden, die eine zukunftsweisende architektonische Gestalt- und Nutzungsqualität mit hoch energieeffizienten Maßnahmen vereinen. Damit sollen Anregungen für zukünftige Planungen gegeben und eine breite Öffentlichkeit auf die heutigen und künftigen Belange nachhaltigen Bauens im Sinne der Baukultur aufmerksam gemacht werden.

Zugelassen zur Teilnahme sind Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus, die nach dem 1. Januar 2017 in Deutschland fertig gestellt und ihrer Bestimmung übergeben wurden. Zur Einreichung berechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Deutschland in Kooperation mit den hauptverantwortlich für den Entwurf zeichnenden Architekten. Der Wettbewerb wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung betreut. Jedes Objekt kann nur einmal eingereicht werden.

Beurteilung

Die eingereichten Arbeiten werden beurteilt hinsichtlich ihrer:

  • Funktionalität für Studierende, Lehrende und Forschende
  • Entwurfsidee und Gestaltungsqualität
  • gestalterischen, konstruktiven, technischen und sozialen Innovationsstärke
  • Nachhaltigkeit, insbesondere energetische Qualität, hohem Nutzerkomfort, Flexibilität, ökologische Aspekte
  • Einbindung in das räumliche Umfeld
Die Jury
  • Dr. Michael Hartmer, Deutsche Universitätsstiftung
  • Christine Hammann, Abteilungsleiterin BW, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Prof. Dr. Klaus Sedlbauer, Fraunhofer Institut für Bauphysik, Valley (für die Eberhard-Schöck-Stiftung, Baden-Baden)
  • Manfred Nettekoven, Kanzler der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule, Aachen
  • Paul Grundei, as if Architekten, Berlin (Gewinner des Deutschen Hochschulbaupreises 2018)
  • Prof. Dorothea Becker, Architektin, Dresden
  • Bernd Bess, Architekt, Berlin
  • Ulrike Kunkel, Chefredakteurin db – deutsche Bauzeitung, Stuttgart
  • Prof. Christiane Sauer, Architektin, Berlin

Stellvertretende Jurymitglieder:

  • Annabel von Wietersheim, Architektin, Berlin
  • Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Koordination und Durchführung des Verfahrens, Vorprüfung

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 2

Preis und Auszeichnungen

Die Gesamtpreissumme beträgt 25.000 Euro.
Der deutsche Hochschulpreis ist mit 15.000 Euro dotiert. Für bis zu zwei weitere Auszeichnungen à 5.000 Euro stehen weitere 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Jury kann einstimmig die Gesamtpreissumme anders aufteilen oder, falls nicht genügend preiswürdige Objekte eingereicht werden, reduzieren.
Ausgezeichnet werden die Bauherren mit einer Urkunde und der Hälfte des Geldpreises, die Entwurfsverfasser mit einer Urkunde und der Hälfte des Geldpreises.
Für das prämierte Gebäude erhält die jeweilige Hochschule darüber hinaus eine im Bereich des Haupteingangs anzubringende Plakette.
Die Entscheidung der Jury wird am 06. April 2020 auf der Gala der Deutschen Wissenschaft bekannt gegeben. Alle Teilnehmer sowie die Presse und Fachpresse werden über das Ergebnis informiert.

Einzureichende Unterlagen

Zur Beurteilung sind ausschließlich die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Formblatt 1)
  • Erläuterungsbericht mit Beschreibung der Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nachhaltigkeit in deutscher Sprache (Formblatt 2)
  • Lageplan, beurteilungsrelevante Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Fotografien: Außenaufnahmen vom Gebäude / Ensemble im städtebaulichen Kontext sowie Innenaufnahmen, die Aufschluss geben über die Unterbringung der jeweiligen hauptsächlichen Nutzung sowie über die Aufenthaltsqualität

Alle Unterlagen sind außerdem in digitaler Form als pdf oder jpg/tiff auf USB-Stick oder CD-ROM einzureichen. Die Darstellung ist pro eingereichtes Objekt auf zwei Pläne DIN A1, Querformat, einseitig bedruckt, gerollt, zu beschränken. Städtebauliche Ensembles gelten als ein Objekt. Formatüberschreitungen führen zum Ausschluss. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.

Darüber hinaus gehende Unterlagen und Modelle sind nicht zugelassen.

Die auszufüllenden Bewerbungsformulare sind unter der Internet-Adresse des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, www.bbr.bund.de (Baubereich/ Wettbewerbe/ Deutscher Hochschulbaupreis 2020) erhältlich. Alternativ können sie elektronisch über die Anschrift architektur@bbr.bund.de unter Angabe der E-Mail-Adresse angefordert werden.

Download Bewerbungsunterlagen
Auslobungstext
Bewerbungsformular
Erläuterungsbericht
Termine

Die zur Teilnahme geforderten Unterlagen müssen für den Empfänger kostenfrei bis zum 10. Dezember 2019, 15 Uhr eingegangen sein im:

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Referat A 2
Kennwort: Deutscher Hochschulbaupreis 2020
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin

Für Sendungen, die per Kurierdienst eingereicht werden, gilt das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum als Nachweis des fristgerechten Versands. Verspätet versandte sowie rechtzeitig versandte, aber mehr als fünf Tage nach Einlieferungsdatum eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Teilnahmebedingungen
  1. Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Deutschland gemeinsam mit dem/den verantwortlichen Entwurfsverfasser/n. Die Entwurfsverfasser müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sein (d.h. in Deutschland Kammermitgliedschaft). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und der Richtlinie 2001/19/EG gewährleistet ist.
  2. Mit der Teilnahme an dieser Auslobung werden die hier festgelegten Bestimmungen anerkannt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Den Teilnahmeberechtigten ist es freigestellt, Bauwerke oder Gebäudeensembles einzureichen, die nach dem 1. Januar 2017 in der Bundesrepublik Deutschland fertig gestellt wurden.
  4. Mit der Teilnahme bestätigt der/die Bewerber/in, dass er/sie geistige/r Urheber/in der eingereichten Arbeit ist.
Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Deutsche Universitätsstiftung, das BMI und der Hauptsponsor sowie ihre Beauftragten haben das Recht, die prämierten Arbeiten mit allen eingereichten und weiteren für eine Publikation notwendigen Unterlagen (Fotos, Planmaterial usw.) im Rahmen von Ausstellungen und in sonstigen Publikationen sowie im Internet zur Dokumentation des Deutschen Hochschulbaupreises 2020 honorarfrei unter Namensnennung der/des Verfasser/s zu veröffentlichen.

Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Einreichung, dass sie und ihre Bauherren sowie die Urheber der Fotografien mit den oben genannten Veröffentlichungen einverstanden sind und stellen die hierfür notwendigen Unterlagen honorar- und kostenfrei zur Verfügung.

zum Thema

Kontakt

  • Referat A 2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau,
    Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
    Straße des 17. Juni 112
    10623 Berlin

    Tel.: +49 30 18401-9201
    Fax: +49 30 18401-9209
    E-Mail: dhbp@bbr.bund.de

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