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Preis
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) loben gemeinsam den Deutschen Architekturpreis 2021 aus.
Zur Förderung der Baukultur und zugleich als Hinweis auf die wachsende Bedeutung ökologisch orientierter Planung wurde der Deutsche Architekturpreis von der einstigen Ruhrgas AG 1977 initiiert; die Bundesarchitektenkammer übernahm die Schirmherrschaft.
Seit 2011 wird der Deutsche Architekturpreis vom Bundesbauministerium und der Bundesarchitektenkammer gemeinsam ausgelobt und als Staatspreis verliehen.
Mit dem Deutschen Architekturpreis sollen für die Entwicklung des Bauens beispielhafte Bauwerke ausgezeichnet werden. Sie sollen eine besondere baukulturelle Qualität aufweisen bzw. von vorbildlichem Umgang bei der Sanierung und Modernisierung historischer Bausubstanz zeugen, dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Hinsicht verpflichtet sein und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen.
Von den ausgezeichneten Bauwerken sollen zum einen Anregungen für zukünftige Planungen ausgehen, zum anderen die Bedeutung der Baukultur und des nachhaltigen Bauens der Öffentlichkeit nahegebracht werden.
Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Architekturpreis 2021 sind Bauwerke oder Gebäudeensembles, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 15. Januar 2021 in Deutschland oder im Namen oder überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.
Die eingereichten Arbeiten werden beurteilt nach ihren baukulturellen Qualitäten bzw. ihrem Umgang mit Bestand sowie deren Nachhaltigkeit hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Aspekte:
Stimmberechtigte Preisrichterinnen und Preisrichter:
Stellvertretende Preisrichterinnen und Preisrichter:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A2
Die Gesamtpreissumme beträgt 60.000 Euro (brutto). Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert; weitere 30.000 Euro verteilen sich auf bis zu 5 Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu 5 Anerkennungen à 2.000 Euro.
Das Preisgericht kann einstimmig die Gesamtpreissumme anders aufteilen oder, falls nicht genügend preiswürdige Projekte eingereicht werden, reduzieren.
Ausgezeichnet werden die Bauherren mit einer Urkunde, die Entwurfsverfasser mit einer Urkunde und dem Geldpreis.
Die abschließende Entscheidung des Preisgerichts ist für Mitte Juni 2021 vorgesehen. Sie wird allen Teilnehmenden sowie der Presse und Fachpresse bekanntgegeben. Die Verleihung der Preise soll am 3. September 2021 in Berlin stattfinden.
Da derzeit eine gesicherte Planung im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht möglich ist, kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Zur Beurteilung sind die Unterlagen einzureichen, die zum Verständnis des Gebäudes oder der Bauanlage notwendig sind, zumindest aber
Die Darstellung ist pro eingereichtes Projekt auf max. zwei Pläne im Format DIN A1, Querformat, einseitig bedruckt, gerollt, zu beschränken. Darüber hinausgehende Unterlagen und Modelle sind nicht zugelassen. Gebäudegruppen / Ensembles gelten als ein Projekt. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.
Alle Unterlagen sind zudem in digitaler Form auf den BSCW-Server des Bundes hochzuladen. Der Zugang ist per E-Mail an DAP@bbr.bund.de unter Angabe des Kennwortes „DAP / BSCW“ anzufordern. Die auszufüllenden Formulare sind erhältlich unter der Internet-Adresse des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, www.bbr.bund.de (Baubereich/Wettbewerbe/ Deutscher Architekturpreis) und über den Link www.architekturpreis.de.
Die zur Teilnahme geforderten Unterlagen können bis spätestens zum 7. April 2021, 16:00 Uhr, eingereicht werden im:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Referat A2 – Kennwort: Deutscher Architekturpreis 2021
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt auch der Poststempel oder das auf dem Einlieferungsschein eines Transportunternehmens vermerkte Datum. Den Nachweis über die fristgerechte Einlieferung hat der Teilnehmende zu führen. Die Einlieferung muss für den Empfänger kostenfrei erfolgen. Auch die digitalen Daten müssen zum genannten Zeitpunkt vorliegen.
Die Teilnahme steht jeder Architektin / jedem Architekten offen. Darüber hinaus werden die Architektenkammern der Länder Architekten und Bauherren potentiell preiswürdiger Bauwerke gezielt ansprechen und zur Bewerbung auffordern.
Die Unterlagen sowie der Umfang der einzureichenden Projekte sind für alle Teilnehmende gleich. Das Preisgericht beurteilt später nur anhand der Kriterien ohne Kenntnis der Einreichungsmodalitäten.
Die Auslober und ihre Beauftragten haben das Recht, die prämierten Arbeiten mit allen eingereichten und weiteren für eine Publikation notwendigen Unterlagen (Fotos, Planmaterial usw.) im Rahmen von Ausstellungen und in Publikationen, Filmbeiträgen sowie im Internet zur Dokumentation des Deutschen Architekturpreises honorarfrei unter Namensnennung der Verfassenden zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Einreichung, dass sie und ihre Bauherren sowie die Urheber der Fotografien mit den oben genannten Veröffentlichungen einverstanden sind und stellen die hierfür notwendigen Unterlagen honorar- und kostenfrei zur Verfügung.
* [1] Ist indem jeweiligen Herkunftsland (d.h. dem Staat der Ansässigkeit) die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Ken Koch, Architekt (Projektleitung)
Anuschka Müller, Architektin (Projektleitung)
Referat A 2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau, Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Tel.: +49 30 18401-9201
Fax: +49 30 18401-9209
E-Mail:
dap@bbr.bund.de