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Preis
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) loben gemeinsam den Deutschen Architekturpreis 2023 aus.
Zur Förderung der Baukultur und zugleich als Hinweis auf die Dringlichkeit ökologisch orientierter Planung wurde der Deutsche Architekturpreis 1977 von der einstigen Ruhrgas AG unter der Schirmherrschaft der Bundesarchitektenkammer initiiert.
Seit 2011 wird der Deutsche Architekturpreis vom Bundesbauministerium und der Bundesarchitektenkammer gemeinsam ausgelobt und als Staatspreis verliehen.
Mit dem Deutschen Architekturpreis sollen für die Entwicklung des Bauens beispielhafte Bauwerke ausgezeichnet werden. Sie sollen eine herausragende architektonische und baukulturelle Qualität aufweisen und im Neubau oder bei der Sanierung und Modernisierung historischer Bausubstanz von einem vorbildlichen Umgang mit Konstruktion und Material zeugen, dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Hinsicht verpflichtet sein und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen.
Von den ausgezeichneten Bauwerken sollen zum einen Anregungen für zukünftige Planungen ausgehen, zum anderen die Bedeutung der Baukultur und des nachhaltigen Bauens der Öffentlichkeit nahegebracht werden.
Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Architekturpreis 2023 sind Bauwerke oder Gebäudeensembles, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland oder im Namen oder überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.
Die eingereichten Arbeiten werden beurteilt nach ihren baukulturellen Qualitäten bzw. ihrem Umgang mit Bestand sowie deren Nachhaltigkeit hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Aspekte:
Stimmberechtigte Preisrichterinnen und Preisrichter:
Stellvertretende Preisrichterinnen und Preisrichter:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 2
Die Gesamtpreissumme beträgt 60.000 Euro (brutto). Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert; weitere 30.000 Euro verteilen sich auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro.
Das Preisgericht kann einstimmig die Gesamtpreissumme anders aufteilen oder, falls nicht genügend preiswürdige Projekte eingereicht werden, reduzieren.
Ausgezeichnet werden die Bauherren mit einer Urkunde und einer Plakette, die Entwurfsverfasser mit einer Urkunde, einer Würdigung in Form einer Plastik und dem Geldpreis.
Die abschließende Entscheidung des Preisgerichts ist für Ende Juni 2023 vorgesehen. Sie wird allen Teilnehmenden sowie der Presse und Fachpresse zur Preisverleihung Ende September bekanntgegeben. Die Verleihung der Preise soll am 28. September 2023 in Berlin stattfinden.
Um über etwaige Änderungen informiert zu werden, wird den Teilnehmenden empfohlen, in regelmäßigen Abständen die Webseite zu konsultieren
Zur Beurteilung sind die Unterlagen einzureichen, die zum Verständnis des Gebäudes oder der Bauanlage notwendig sind, zumindest aber
Alle Unterlagen sind zudem in digitaler Form auf den BSCW-Server des Bundes hochzuladen. Der Zugang ist per E-Mail an DAP@bbr.bund.de unter Angabe des Betreffs „DAP / BSCW“ anzufordern.
Die zur Teilnahme geforderten Unterlagen sind in digitaler und gedruckter Form bis spätestens zum
29. März 2023, 16 Uhr einzureichen im:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Referat A2 – Kennwort: Deutscher Architekturpreis 2023
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt auch der Poststempel oder das auf dem Einlieferungsschein eines Transportunternehmens vermerkte Datum. Den Nachweis über die fristgerechte Einlieferung hat der Teilnehmende zu führen. Die Einlieferung muss für den Empfänger kostenfrei erfolgen. Auch die digitalen Daten müssen zum genannten Zeitpunkt vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeberechtigt ist, wer zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt berechtigt ist (d.h. in Deutschland: Kammermitgliedschaft).
Hinweis: Ist in dem jeweiligen Herkunftsland (d.h. dem Staat der Ansässigkeit) die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Die Auslober und ihre Beauftragten haben das Recht, die prämierten Arbeiten mit allen eingereichten und weiteren für eine Publikation notwendigen Unterlagen (Fotos, Planmaterial usw.) im Rahmen von Ausstellungen und in Publikationen, Filmbeiträgen sowie im Internet zur Dokumentation des Deutschen Architekturpreises honorarfrei unter Namensnennung der Verfassenden zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Einreichung, dass sie und ihre Bauherren sowie die Urheber der Fotografien mit den oben genannten Veröffentlichungen einverstanden sind und stellen die hierfür notwendigen Unterlagen honorar- und kostenfrei zur Verfügung.
Referat A 2 - Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau,
Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Tel.: +49 30 18401-9201
Fax: +49 30 1810401-9209
E-Mail:
dap@bbr.bund.de