Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Lebenslauf von Dr. Markus Dürig

Vizepräsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Porträtfoto von Dr. Markus Dürig, Vizepräsident des BBR Vizepräsident Dr. Markus Dürig Dr. Markus Dürig ist seit Mitte Juli 2021 Vizepräsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.

Dr. jur. Markus Dürig wurde 1961 geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Werdegang

Seit Mitte Juli 2021Vizepräsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
2019–2021Leiter des Referates „Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten“ in der Abteilung Sport, Fachaufsicht über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft
2014–2018Leiter des Referates „IT- und Cyber-Sicherheit“, Fachaufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
2006–2014 Leiter des Referates „IT-Sicherheit“, Fachaufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
2004–2006 Leiter des Referates „Linksextremismus, Geheimschutz, Sabotageschutz“, Fachaufsicht über die Abteilungen Linksextremismus, Geheimschutz und Sabotageschutz des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie Fachaufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bezüglich Verschlusssachenschutz bei IT-Nutzung
2002–2004 Leiter des Referates „Linksextremismus“, Fachaufsicht über die Abteilung Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz
1999–2002Referent im Ministerbüro
1992 Einstellung im Bundesministerium des Innern, verschiedene Verwendungen als Referent

Ausbildung

1997Promotion
1989–1992Juristischer Vorbereitungsdienst / Referendariat
1982–1989Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Clermont-Ferrand I, Frankreich

Veröffentlichungen unter anderem

Cybersicherheit in Kritischen Infrastrukturen, Datenschutz und Datensicherheit 2018, 209 (gemeinsam mit Matthias Fischer)

Kollisionsrechtliche Anknüpfung bei öffentlichen Übernahmeangeboten, RIW 1999, 746

Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Verstößen gegen ein vereinsrechtliches Organisations- oder Betätigungsverbot? Neue Justiz 1997, 402

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