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Der Geheim- und Sabotageschutz dient dazu, vertrauliche Informationen sowie lebenswichtige Einrichtungen des Staates zu schützen. Dabei handelt es sich um eine präventive Gefahrenabwehr.
Das Referat hat deshalb folgende Aufgaben:
Personeller und materieller Geheimschutz und vorbeugender personeller Sabotageschutz
Die wesentliche Aufgabe des Geheimschutzes ist es, die materiellen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unbefugte keine Kenntnis von den im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen (Verschlusssachen) erhalten.
Das Ziel des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes ist es, Personen, deren Zuverlässigkeit aufgrund festgestellter Sicherheitsrisiken zweifelhaft ist, nicht in sicherheitsempfindlichen Stellen einzusetzen oder sie dort weiter zu beschäftigen, wo sie in der Lage wären, durch Sabotageakte lebenswichtige Einrichtungen zu zerstören.
Das Aufgabengebiet im Geheim- und Sabotageschutz umfasst folgende Bereiche:
Geheimschutz Wirtschaft
VS-Vergaben
VS-IT-Angelegenheiten
Service
E-Mail: geheimschutz@bbr.bund.de