Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Meldung 24.01.2023 Deutscher Architekturpreis 2023 ausgelobt

Bereits zum siebten Mal wird die bedeutendste Auszeichnung für Architektinnen und Architekten und ihre Bauherren in Deutschland in diesem Jahr vergeben. Wer sich mit einem Bauwerk oder Gebäudeensemble bewerben möchte, hat nun bis zum 29. März 2023 Zeit, die nötigen Unterlagen einzureichen. Koordiniert und durchgeführt wird das Wettbewerbsverfahren vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

 Teaserbild zum Deutschen Architekturpreis 2023 Die Bauwerke, die mit dem Deutschen Architekturpreis 2023 ausgezeichnet werden, sollen Vorbilder sein für zukünftige Planungen und der Öffentlichkeit die Bedeutung der Baukultur nahebringen.

Eine hohe baukulturelle Qualität, Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne, also ökologisch, ökonomisch und soziokulturell, sowie gegebenenfalls ein vorbildlicher Umgang mit dem Bestand sind die übergeordneten Kriterien, nach denen die Jury die eingereichten Arbeiten beurteilen wird. Ziel ist es, mit dem Deutschen Architekturpreis Bauwerke und Gebäudeensembles auszuzeichnen, die für die Entwicklung des Bauens beispielhaft sind und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raums beitragen.

Zur Teilnahme am Staatspreis 2023 sind alle Bauten zugelassen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland beziehungsweise im Namen oder überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden. Das Preisgericht tagt im Mai und Juni dieses Jahres und wird sich vor der endgültigen Entscheidung von allen Projekten, die in die engere Wahl gekommen sind, vor Ort ein genaues Bild machen. Welche Bauwerke letztlich überzeugten, wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben, die Ende September in Berlin stattfinden soll. Dotiert ist der Preis mit 30.000 Euro. Für bis zu zehn Auszeichnungen und Anerkennungen steht noch einmal die gleiche Summe zur Verfügung.

Ausgelobt wird der Deutsche Architekturpreis 2023 gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesarchitektenkammer e. V. (BAK). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das gesamte Verfahren durch. Die Geschichte des Preises geht bis ins Jahr 1977 zurück, als ihn die einstige Ruhrgas AG unter der Schirmherrschaft der Bundesarchitektenkammer initiierte – zur Förderung der Baukultur und zugleich als Hinweis auf die Dringlichkeit ökologisch orientierter Planung.

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