Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Meldung 13.10.2022 Grünes Licht für die Modernisierung des Bundesbaus

Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus beschlossen. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können.

Die Fotografie zeigt ein mehrstöckiges repräsentatives Verwaltungsgebäude und davorliegende Grünanlagen. Ernst-Reuer-Haus in der Schrägansicht (Format 16:9) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – hier der Berliner Dienstsitz im Ernst-Reuter-Haus – erhält durch die Reform Bundesbau mehr Eigenständigkeit bei der Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes.

Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Der Bestand sowie zukünftige Bauvorhaben der Bundesverwaltung müssen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Digitalisierung gebracht werden. Wachsende Bedarfe der Ressorts erfordern, Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Das kann der Bund nur bewältigen, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden und sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Verantwortung erhalten. Das BBR arbeitet dabei unmittelbarer mit der BImA zusammen und erhält auch in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich – Bauten der Verfassungsorgane, Auslandsbau und Bauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – mehr Eigenständigkeit.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbauministerin Klara Geywitz haben daher bereits zu Beginn der Legislaturperiode die Reform Bundesbau neu aufgelegt und ein gemeinsames Projekt unter der Leitung von BImA und BBR aufgesetzt. Der Gesetzentwurf stellt einen zentralen Aspekt der Reform dar. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus werden das BImA-Gesetz und das BBR-Gesetz geändert. Der BImA wird die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau insbesondere auf ihren Liegenschaften übertragen, die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR bleibt unberührt. Die ministerielle Steuerung der BImA durch das Bundesfinanzministerium wird auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Der Verwaltungsrat wird als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestaltet und damit aufgewertet. Darüber hinaus wird auch das BMWSB künftig im Verwaltungsrat der BImA vertreten sein.

Im Sinne der Beschleunigung und Effizienz soll auch dem BBR bei der Durchführung von Bauaufgaben mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung eingeräumt werden. Dies wird durch eine entsprechende Ausgestaltung und Verschlankung der ministeriellen Aufsicht erreicht.

Im Ergebnis ist mit dem Gesetzentwurf – nach der bereits zum 1. Oktober 2022 erfolgten Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – ein weiterer wesentlicher Schritt der gemeinsamen Reform des Bundesbaus auf den Weg gebracht.

Aktualisierung vom 16.12.2022

Am Freitag, 16. Dezember 2022, beschloss der Bundesrat das oben genannte Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus. Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des BMWSB.

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