Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Korruptionsprävention im BBR

Die Korruptionsprävention hat im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – wie in der gesamten öffentlichen Verwaltung – einen hohen Stellenwert. Denn Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten deshalb zu Recht, dass korruptes Verhalten unterbunden wird oder gar nicht erst entsteht.

Damit sich Beschäftigte, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, und Dienststellenleitung sowie alle Bürgerinnen und Bürger beraten und aufklären lassen sowie Verdachtsfälle oder Verstöße melden können, gibt es auch im BBR eine Ansprechperson für Korruptionsprävention.

Ansprechperson für Korruptionsprävention im BBR

Aline Schulz-Maneke
Tel.: +49 30 18401-8812
E-Mail: KorrupAnspr@bbr.bund.de

Des Weiteren hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Ombudspersonen beauftragt, über die vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) gegeben werden können. Ausführliche Informationen zu den Ombudspersonen finden Sie auf der Website des BMI.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit unserer Ombudspersonen

Generell sind die Ombudspersonen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus kann per E-Mail Kontakt aufgenommen oder ein persönlicher Gesprächstermin in den Kanzleiräumen vereinbart werden. 

Als Ombudspersonen für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wurden benannt:

Berlin

Rechtsanwalt und Notar Clemens Scholz-Remes
Kanzlei Görg – Büro Berlin
Upper West
Kantstraße 164
10623 Berlin

Tel.: +49 30 884503-151
Fax: +49 30 884503-153
E-Mail: CScholz-Remes@goerg.de

Köln / Bonn

Rechtsanwalt Dr. Sascha Lehmann
Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kennedyplatz 2
50679 Köln

Tel.: +49 221 33660-614
Fax: +49 221 33660-81
E-Mail: SLehmann@goerg.de

Wichtige zusätzliche Hinweise

  • Unsere Ombudspersonen nehmen nur Hinweise zu Korruption und gegebenenfalls in unmittelbarem Zusammenhang stehende Vorkommnisse (zum Beispiel Betrug, Unterschlagung oder Untreue) entgegen. Zu allen anderen Themen zur Korruptionsprävention wenden Sie sich bitte an die oben genannte Ansprechperson im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
  • Parallel zu unserem großen Interesse an einem korruptionsfreien, integren Verwaltungshandeln ist es für uns selbstverständlich, dass wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergreifen werden. Auf den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches) sei der guten Ordnung halber hingewiesen.

Weitere Informationen zum Herunterladen

Broschüre „Regelungen zur Integrität“ des BMI

Weitere Informationen zu Korruptionsprävention und Innenrevision

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