Wir verwenden auf unserem Internetangebot nur technisch notwendige Cookies, beispielsweise bei Login-Feldern. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Als Nutzerin oder Nutzer wird im Bundesbau eine Behörde beziehungsweise Institution der öffentlichen Hand bezeichnet, deren Bedienstete regelmäßig in einer dieser Behörde oder Institution zur Verfügung stehenden Immobilie ihren dienstlichen Aufgaben nachkommen.
Nutzungsdauer
Zeitspanne, in der Gebäude beziehungsweise bauliche Anlagen erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt oder genutzt werden können. Nach DIN 18960 umfasst die Nutzungsdauer mehrere Phasen: Übergabe und Optimierung, Betrieb, Modernisierung und Rückgabe bis zum Beginn der Beseitigung.