Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Glossar

Die Fotografie zeigt ein aufgeschlagenes Buch.

Hier finden Sie ein Wörterverzeichnis mit Bedeutungserklärungen rund um die vielfältigen Themen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Emission

Unter Emission versteht man die Freisetzung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in die Atmosphäre. Zu unterscheiden sind Emissionen natürlichen Ursprungs, zum Beispiel aus Vulkanausbrüchen oder Waldbränden, und sogenannte anthropogene Emissionen, die durch den Menschen verursacht werden. Hierzu gehören Feinstaub oder Treibhausgase aus Wärme- und Stromerzeugung. In Bezug auf das Bauwesen bezeichnet der Begriff Emission den Ausstoß verunreinigender Stoffe wie Staub und Gas oder schädlicher Energien wie Strahlen und Wärme in die Umwelt. Immission hingegen bezeichnet das Einwirken von Gefahrstoffen und anderen Emissionen auf Mensch und Umwelt. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Emissionen und Immissionen begrenzt, mit dem Ziel Menschen, Umwelt und Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Er beschreibt die energetische Qualität über die Nennung von Kennwerten zu Primärenergiebedarf und Wärmeschutz. Es gibt ihn als Bedarfsausweis auf Grundlage von Berechnungen oder als Verbrauchsausweis auf Grundlage von Messungen. Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, regelt Grundsätze, Grundlagen, Art, Ausstellung und Verwendung des Energieausweises.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, war eine bis 1. November 2020 gültige Verordnung. Sie legte die konkreten Anforderungen an ein Gebäude hinsichtlich des energiesparenden Wärmeschutzes und der energiesparenden Anlagetechnik fest. Die EnEV wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.

erneuerbare Energie

Erneuerbare Energie ist der Gegenbegriff zu fossiler Energie. Sie entstammt nachhaltigen Quellen, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Hierzu gehört die Nutzung von Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder auch Biomasse.

Erschließungsfläche

Die Erschließungsfläche umfasst sämtliche der Fortbewegung dienenden Flächen im Innen- und Außenbereich eines Gebäudes. Dazu gehören zum Beispiel Flure, Treppen und Rampen.

Erweiterungsbau

Erweiterungsbauten sind bauliche Ergänzungen eines vorhandenen Gebäudes.

Estrich

Als Estrich wird eine ebene Schicht unter dem Fußbodenbelag bezeichnet, die direkt auf einen tragenden Untergrund, etwa eine Betondecke (als Verbundestrich bezeichnet), auf eine zwischenliegende Trennschicht (Estrich auf Trennschicht) oder eine Dämmschicht (schwimmender Estrich) aufgebracht wird. Der Estrich gleicht Unebenheiten im Untergrund aus und dient der Lastverteilung. Häufig sind Wärmedämmung und Heizelemente integriert. Sichtestrich wird ohne weiteren Bodenbelag eingebracht, dafür geschliffen oder mit Zusatzstoffen versehen beziehungsweise gefärbt, um ein ansprechendes Erscheinungsbild zu erzielen. Eine weitere Unterscheidung: Trockenestrich besteht aus vorgefertigten Teilen beziehungsweise Platten, Nassestrich hingegen ist je nach Anforderungen und Einsatzbereich unterschiedlich zusammengesetzt (zum Beispiel Zement-Estrich, Anhydrit-Estrich, Magnesia-Estrich oder Gussasphalt-Estrich).

Diese Seite