Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbr.bund.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik vom 21. September 2022. Die beanstandeten Punkte wurden bis Ende 2022 behoben, einzig die PDF-Dateien der Website sind gemäß Anforderung B.1 nicht barrierefrei.

Die vorhandenen, nicht barrierefreien und weiterhin relevanten PDF-Dateien werden sukzessive entweder durch barrierefreie ersetzt oder die Inhalte direkt auf der Website zugänglich gemacht.

Diese Erklärung wurde im März 2020 erstellt und zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2023.

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Sie erreichen diese unter:

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Online-Redaktion im Leitungsstab
Tel.: +49 30 18401-8634
E-Mail: chefredaktion@bbr.bund.de

Sie können uns eine Barriere auch direkt melden, wenn Sie auf den Link „Barrieren melden“ klicken. Dieser führt Sie zu unserem Feedback-Formular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder Tel.: +49 30 185272805.

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