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Rechtsgrundlage für den Vorbereitungsdienst ist neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften wie Bundesbeamtengesetz und Bundeslaufbahnverordnung insbesondere die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV) (PDF, 91KB, Datei ist nicht barrierefrei) vom 21. Januar 2004, zuletzt geändert am 12. Februar 2009.
Der Vorbereitungsdienst wird in Berlin im Beamtenverhältnis auf Widerruf in folgenden Fachrichtungen angeboten:
Als Anwärterin oder Anwärter in den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und einen Abschluss (Bachelor / FH-Diplom) in den Fachrichtungen Architektur (Hochbau), Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektro-, Nachrichten- oder Versorgungstechnik oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.
Grundsätzlich können nur Bewerberinnen und Bewerber bis zu einem Höchstalter von 50 Jahren (§ 48 BHO) zu Beginn des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt werden.
Dauer und Beginn des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und endet mit einer Laufbahnprüfung. Er startet alle zwei Jahre jeweils zum 1. Mai am Dienstort Berlin. Der nächste Einstellungstermin ist voraussichtlich der 1. Mai 2021. Die Stellenausschreibung wird im Herbst des Vorjahres auf Interamt veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist in der Regel Ende Oktober des Vorjahres. Die Bewerbung ist im Rahmen des elektronischen Bewerberverfahrens einzureichen.
Bewerbung
Ihre Bewerbung muss die folgenden Unterlagen enthalten:
Ablauf des Auswahlverfahrens
Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst findet mit den besten Bewerberinnen und Bewerbern ein Auswahlverfahren statt. Das Auswahlverfahren soll zeigen, ob die Bewerberinnen und Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn geeignet sind. Das Auswahlverfahren wird durch eine Auswahlkommission durchgeführt. Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Weitere Unterlagen
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens müssen – vor einer endgültigen Einstellungszusage – folgende Unterlagen eingereicht werden:
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Für Anwärterinnen und Anwärter werden Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Diese betragen ab dem 1. April 2019 monatlich:
Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und Beihilfe im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bei Krankheit gewährt.
Für Anwärterinnen und Anwärter der Fachrichtungen Maschinenbau / Versorgungstechnik sowie Elektrotechnik / Nachrichtentechnik ist die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages in Höhe von 70 Prozent des Grundbetrages möglich.
Das Beamtenverhältnis ist sozialversicherungsfrei, so dass bei der Ermittlung der Netto-Bezüge lediglich Steuern in Abzug gebracht werden.
Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Laufbahnprüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Laufbahnprüfung besteht aus vier schriftlichen Arbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Die Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes ist im Rahmen freier Stellen im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe A 10 BBesO) bzw. als Tarifbeschäftigter in Entgeltgruppe 10 für die Dauer von 24 Monaten in der Regel möglich. Eine Übernahmezusage bei Beginn des Vorbereitungsdienstes für Anwärterinnen und Anwärter kann nicht gegeben werden, jedoch erhöht der erfolgreich geleistete Vorbereitungsdienst die Chancen auf den Arbeitsmarkt – auch über den öffentlichen Dienst hinaus.
Ausbildungsleiter:
Wolfram Iltsche
Tel.: +49 30 18401-8091
E-Mail: wolfram.iltsche@bbr.bund.de
Ansprechpartnerin zum Beamtenverhältnis – Standort Berlin:
Janet Richardt
Tel.: +49 30 18401-8224
E-Mail: janet.richardt@bbr.bund.de
Ansprechpartnerin zum Beamtenverhältnis – Standort Bonn:
Regina Runge
Tel.: +49 228 99401-1558
E-Mail: regina.runge@bbr.bund.de