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Fragen und Antworten zum Bauvorhaben eines Bürogebäudes für Bundesbehörden an der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-Mitte
Was ist als Zwischenunterbringung für das Bundespräsidialamt geplant?
In der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-Moabit soll auf einem rund 4.000 Quadratmeter großen bundeseigenen Grundstück ein Büroneubau für Bundesbehörden entstehen. Mit vorgezogenen Tiefbauarbeiten wurde im Frühjahr 2023 begonnen, der Baubeginn erfolgte im Sommer 2023. Mit der Gesamtplanung wurde das Architekturbüro Sauerbruch Hutton in Arbeitsgemeinschaft mit Drees & Sommer SE beauftragt. Großer Wert wird auf eine nachhaltige und langfristige Nutzbarkeit des Gebäudes gelegt. Die Baufertigstellung ist für Sommer 2025 vorgesehen.
Warum ist eine Zwischenunterbringung des Bundespräsidialamtes notwendig?
Die Liegenschaft des Bundespräsidialamtes muss grundlegend saniert werden. Zu der Liegenschaft gehören das ab 1785 errichtete Schloss Bellevue, das 1998 gebaute Verwaltungsgebäude einschließlich der Hauptwache und die Parkanlagen. Schloss Bellevue ist ein Baudenkmal, die Parkanlage eingetragenes Gartendenkmal. Ziel der umfassenden Sanierung ist es, die Liegenschaft den heutigen Sicherheits- und Energieeffizienzanforderungen sowie dem funktionalen Bedarf anzupassen.
Die Baumaßnahmen sind so umfangreich und grundlegend, dass sie nicht während des laufenden Betriebs im Schloss und Bundespräsidialamt ausgeführt werden können. Über die jeweiligen Schritte wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig informiert.
Wie wird das neue Bürogebäude während und nach der Nutzung durch das Bundespräsidialamt genutzt?
Zunächst sollen Anfang 2026 der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt einziehen. Sie nutzen das Bürogebäude während der Sanierung und des Umbaus der Liegenschaft Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt. Dafür sind fünf Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen. Das Bundespräsidialamt ist Mieter einer bundeseigenen Liegenschaft auf Zeit.
Die Ausweichliegenschaft dient ausschließlich der Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben und Funktionen des Bundespräsidenten sowie der ihn unterstützenden Beschäftigen des Bundespräsidialamtes sowie der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue / Bundespräsidialamt ist der Neubau für eine Anschlussnutzung durch andere Einrichtungen des Bundes vorgesehen.
Warum kann der Bundespräsident nicht für fünf Jahre ein anderes Objekt mieten?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat intensiv Alternativen für die Zwischenunterbringung des Bundespräsidenten und der Belegschaft des Bundespräsidialamtes in bestehenden Mietliegenschaften in Berlin geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es keine Ausweichmöglichkeit in Bestandsimmobilien gibt. Dies liegt zum einen daran, dass der Berliner Büroraummarkt sehr angespannt ist, und zum anderen sind keine den sicherheitsbedingten Notwendigkeiten sowie den verfassungsrechtlich gebotenen Repräsentationsanforderungen entsprechenden Liegenschaften vorhanden – weder im Bestand des Bundes noch auf dem freien Markt. Die hohen Sicherheitsanforderungen in baulicher Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Sicherung von An- und Abfahrtswegen konnten in keinem der in Betracht gezogenen Bestandsgebäude erfüllt werden.
Deshalb ist geplant, dass der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt in das noch zu errichtende Bürogebäude für Bundesbehörden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einzieht. Die BImA -als Bauherrin- errichtet dieses Gebäude in modularer Bauweise mit Unterstützung des Bundesamtes für Raumordnung und Bauwesen (BBR) auf dem im Bundeseigentum stehenden Grundstück Elisabeth-Abegg-Straße / Alt-Moabit in Tiergarten. Das Haus wird dem Bundespräsidialamt für die Dauer der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt zur Zwischenunterbringung des Bundespräsidenten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes mietweise überlassen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt ist der Neubau für eine Anschlussnutzung durch andere Einrichtungen des Bundes vorgesehen.
Wer führt die Baumaßnahme durch?
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist für das Management der Baumaßnahme verantwortlich. Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Zu welchen Bedingungen wird das Gebäude an das Bundespräsidialamt vermietet?
Das Mietverhältnis wird für die Dauer von fünf Jahren geschlossen, zusätzlich wird dem Bundespräsidialamt eine Verlängerungsmöglichkeit eingeräumt. Die Refinanzierung der Kosten für die Baumaßnahme wird nach deren Fertigstellung auf Basis der tatsächlich entstandenen und abgerechneten Kosten berechnet und dem Bundespräsidialamt im Wege einer Kostenmiete in Rechnung gestellt.
Die gesamte Planungs- und Bauzeit des neuen Bürogebäudes für Bundesbehörden ist sehr kurz (Anfang 2022 bis Sommer 2025). Wie soll das umgesetzt werden? Warum gab es keinen Wettbewerb?
Zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Vorhabens steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Aufgabenstruktur des Projekts und des begrenzten zeitlichen Korridors wurden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt, mit denen die gesamten Planungs- und Bauleistungen vergeben wurden. In diesen zwei aufeinander aufbauenden Verfahren wurden bei der Auswahl sowohl gestalterische und funktionale Kriterien als auch die Konzepte zur Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen berücksichtigt. Auf diese Weise wird dem baukulturellen Anspruch des Bundes ebenso Rechnung getragen wie der Einhaltung des ambitionierten Terminplans.
Deshalb ist die Umsetzung mit Hilfe eines Mehrparteienvertrages mit einer Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit drei Vertragspartnern (Bauherr, Planung, Ausführung) vorgesehen. "Integriert" bedeutet dabei, dass die Expertise des bauausführenden Unternehmens bereits frühzeitig in die Planung mit einbezogen wird. Durch den damit verbundenen Einsatz kooperativer Elemente und Methoden aus dem Bereich Lean Construction sollen die einzelnen Prozesse optimiert und Ressourcen schonend eingesetzt werden.
Wer ist für die Planung und Ausführung des Gebäudes zuständig?
Die ARGE Sauerbruch Hutton und Drees & Sommer konnte sich mit ihrem Konzept im Vergabeverfahren durchsetzen und wurde im Herbst 2021 mit der Planung beauftragt. Im Frühjahr 2022 wurde als Bau-Auftragnehmer die Firma Kaufmann Bausysteme GmbH zusammen mit dem Nachunternehmer Primus Developments GmbH ausgewählt.
Im April 2022 wurde der Mehrparteienvertrag durch die drei Vertragspartner, ARGE Sauerbruch Hutton und Drees & Sommer, Kaufmann Bausysteme GmbH und BBR, unterzeichnet.
Wie hoch sind die Gesamtkosten? Ist die Kostenermittlung realistisch? Sind Puffer für Risiken und Baupreissteigerungen vorhanden?
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Bürogebäude wurden im Rahmen der Aufstellung der Haushaltsunterlage (sogenannte Finale Projektunterlage – FPU) ermittelt, baufachlich geprüft und haushaltsmäßig bestätigt. Die Gesamtbaukosten sind mit rund 178 Millionen Euro veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro für Risiken und Baupreissteigerungen während der Umsetzung Baumaßnahme prognostiziert. Das sogenannte Projektkostenziel beläuft sich damit auf rund 205 Millionen Euro.
Wie viele Büros werden perspektivisch entstehen?
Es werden gemäß aktueller Planung 179 Büros mit 250 Arbeitsplätzen errichtet; die Büroräume werden zunächst sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespräsidialamtes als auch von den zugeordneten Sicherheitsbehörden Bundespolizei und BKA genutzt.
Zusätzlich werden eine Cafeteria für die Beschäftigten, eine Küche zur Bewirtung von Gästen des Bundespräsidenten sowie repräsentative Empfangs- und Veranstaltungsräume entstehen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue und dem Bundespräsidialamt wird das Gebäude durch andere Bundesbehörden genutzt werden, siehe oben.
Wie groß werden die Bruttogrundfläche und der Bruttorauminhalt sein?
Die aktuelle Entwurfsplanung zur Bebauung des Grundstücks beinhaltet folgende Flächenkennwerte gemäß DIN 277:
Warum wird das Gebäude als System-/ Modulbau geplant?
Aufgrund der vorgegebenen Projekttermine, der unterschiedlichen Nutzungen und der Geometrie des Grundstückes ist eine Hybridbauweise mit einem möglichst hohen Anteil an Modul-/ Systembau geplant. Durch innovative Lösungen sollen Störungen im Bauprozess vermieden und so die Qualität und Terminsicherheit erhöht werden.
Wie erfolgt die Zuwegung zum Baufeld? Inwieweit beeinflussen sich die Baustellen des Neubaus in der Elisabeth-Abegg-Straße und der Erweiterung des Bundeskanzleramtes gegenseitig?
Ein Gesamtkonzept zur Koordination der Baulogistik beider Baumaßnahmen untereinander sowie zur Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Verkehrsführung wurde erstellt. Ziel ist es, einen wirtschaftlichen Baubetrieb bei möglichst geringer Belastung der Nachbarschaft und der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Die Abstimmungen mit den zuständigen Verkehrsbehörden laufen parallel. Da beide Projekte vom BBR durchgeführt werden, liegt die Koordination der Baumaßnahmen in einer Hand.
Welche Beeinträchtigungen entstehen während der Bauphase für die Nachbarn? Ist die Zufahrt für Feuerwehr und Polizei immer sichergestellt?
Im Zuge der Planung und Abstimmung mit den Behörden wird großer Wert darauf gelegt, die Auswirkungen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten. Die Nachbarn wurden rechtzeitig über die Baumaßnahmen und mögliche Einschränkungen unterrichtet.
Die direkt benachbarte Polizei und Feuerwehr wurden in die Planung der Baustellenlogistik eng eingebunden, so dass eine Nutzungseinschränkung durch die Baustelle ausgeschlossen werden kann.
Das Grundstück war stark bewachsen. Wie viele Bäume mussten gefällt werden und wird ein Ausgleich geschaffen?
Das Grundstück ist als zu bebauende Fläche im Bebauungsplan ausgewiesen und wird gemäß aktuellem Planungsstand mit rund 2.400 Quadratmetern überbaut werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme wurde der Baumbestand durch einen Sachverständigen erfasst. Zum Schutz einer als Naturdenkmal eingetragenen Platane und ihrer Stützbäume werden umfassende Maßnahmen zum Wurzel-, Stamm- und Kronenschutz getroffen. Der Sachverständige überwacht das Naturdenkmal auch während der laufenden Baumaßnahme und sorgt für regelmäßige Bewässerung.
Insgesamt wurden 39 Bäume gefällt, für die Fällgenehmigungen erteilt wurden, sowie 13 Bäume, für die aufgrund ihres geringen Umfangs gemäß Baumschutzverordnung keine Fällgenehmigung notwendig war.
Zum Vogelschutz wurden Ausgleichs-Nistkästen an Bäumen in der Nähe des Grundstücks angebracht.
Der gemäß § 6 der Baumschutzverordnung für die Fällungen zu leistendem ökologischem Ausgleich erfolgt in Form einer Kompensationsabgabe. Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück sind aufgrund des fehlenden Platzangebots nicht möglich. In der Nähe befinden sich keine bundeseigenen Flächen, die als Ausgleichsflächen geeignet wären.
Werden bei der Baumaßnahme Nachhaltigkeitsaspekte und Naturschutz berücksichtigt?
Das Gebäude wird gemäß Klimaschutzerlass des Bundesbauministeriums mit dem Niveau eines Energieeffizienzgebäudes Bund 40 errichtet. Hierbei handelt es sich um einen Gebäudestandard mit hohen Anforderungen an die Energieeffizienz hinsichtlich des Primärenergiebedarfs (z.B. Heizung, Lüftung, Kühlung) und des Transmissionswärmeverlusts (Abgabe von Energie nach außen). Ein Gebäude mit dem Standard 40 unterschreitet die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, es verbraucht 60 Prozent weniger Energie als vorgegeben. Bei der Energieversorgung des geplanten Neubaus sollen regenerative Energien berücksichtigt werden.
In einer Variantenuntersuchung zur Energiekonzeption wurden Geothermie und Photovoltaik als klimaneutrale Primärenergieträger sowie Fernwärme mit einem ressourcenschonenden, zertifizierten Primärenergiefaktor von gegenwärtig 0,44 näher untersucht.
Im Ergebnis wird Photovoltaik über die Anforderungen des Berliner Solargesetzes hinaus umgesetzt und unterstützt die Versorgung des Niederspannungsnetzes im Gebäude. Hinsichtlich der Wärmeversorgung fiel die Entscheidung nach Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und technischer Kriterien auf die Fernwärmeversorgung. Die Effizienz des Systems wird durch die Abwärme-Nutzung der IT-Abwärme gesteigert.
Ferner wird für das Gebäude die BNB-Zertifizierung Silber angestrebt. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist ein ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren für das nachhaltige Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden und gebäudebezogenen Außenanlagen.
Die Integration der Nachhaltigkeitskriterien in die Planung wurde über die Erarbeitung verschiedener Konzepte sichergestellt und wird im weiteren Planungsverlauf vertieft.
Zum Schutz des bestehenden Naturdenkmals und seiner Stützbäume werden umfassende Maßnahmen zum Wurzel-, Stamm- und Kronenschutz getroffen.
Wie wird die vorhandene Gedenktafel zur Funktion des Grundstücks in der Zeit des Nationalsozialismus im neuen Bauvorhaben integriert?
Auf dem Baugrundstück befand sich während der Zeit des Nationalsozialismus die Vermögensverwertungsstelle des Landesfinanzamtes, die für die Registrierung und den Einzug des Vermögens rassisch und politisch Verfolgter durch das NS-Regime zuständig war. Eine Gedenktafel am Grundstück erinnert daran mit folgendem Text:
"Auf diesem Grundstück befand sich die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten Berlin- Brandenburg. Sie war zuständig für die Registrierung und den Einzug des Vermögens rassisch und politisch Verfolgter durch das NS-Regime. Mit diesen Maßnahmen war sie Handlanger der SS und wichtiges Glied in der organisatorischen Kette der Deportation insbesondere jüdischer Mitbürger in die Vernichtungslager."
Im Verlauf der Planung werden der für das Gedenktafelprogramm zuständige Verein Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. sowie die zuständigen Stellen des Bezirks und Senats eingebunden. Die Gedenktafel wurde am 30. März 2022 vom Verein Gleis 69 e.V., dem Verein Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. sowie Schülerinnen und Schülern des Französischen Gymnasiums Berlin abgebaut und für die Dauer der Bauarbeiten eingelagert. Ein neuer Ort für die Gedenktafel, möglichst an der Straße Alt-Moabit, soll mit den Beteiligten besprochen werden
Darüber hinaus ist den Künstlerinnen und Künstlern im geplanten Kunst-am-Bau-Wettbewerb eine Thematisierung der Historie des Grundstücks grundsätzlich möglich, wird aufgrund der Freiheit der Kunst aber nicht vorgegeben.