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Offener, zweiphasiger Wettbewerb
Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Stephan Berg, Kurator des Kunstmuseums Bonn, tagte am 26. April 2022 im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und hat für den Kunststandort Kreuzstraße im neuen Erweiterungsbau einen 1. und einen 2. Preis vergeben.
"same here ..."
Der Entwurf „same here…“ zeigt einen komplexen gelben Schriftzug, der dies- und jenseits des Gitters angebracht ist und dabei in seiner Spiegelung ein auf den ersten Blick nicht lesbares, symmetrisches Zeichen bildet.
Tritt man näher, erkennt man allerdings in den spiegelverkehrten Objekten Schriftzüge, die jeweils aus den Worten „same here but different“ gebildet sind.
Der Entwurf überzeugt dadurch, dass er das Trennende des Gitters einerseits betont und andererseits partiell wieder aufhebt. Die Sprache, die sich eines universell gebräuchlichen Slogans bedient, schafft mit ihrer horizontalen Ausrichtung eine Durchlässigkeit gegenüber der vertikalen Gitterstruktur. Je mehr sich der Betrachter dem zunächst rätselhaften Schriftzug nähert, umso mehr entpuppt sich die Schrift, die einer fremden Kultur zu entspringen, oder einem Graffiti-Zeichen zu ähneln scheint, als mehrdeutige Botschaft aus dem vertrauten englischen Sprachraum. Die tatsächliche Spannung liegt im Unerhörten eines an sich verbotenen Graffiti-Tags auf einem hochoffiziellen Gebäude, dem Auswärtigen Amt.
Die gesamte Arbeit lebt von einer auf verschiedenen Ebenen formulierten Dualität: Zum einen in Bezug auf den innen und außen angebrachten Schriftzug. Zum anderen mit Blick auf den Satz „Same here but different“, der das Verbindende im Trennenden und umgekehrt artikuliert. Zudem entsteht auf den ersten Blick durch den hieroglyphischen Charakter des Textes der Eindruck einer babylonischen Sprachverwirrung, die sich aber nur scheinbar auflöst. So gesehen problematisiert der Entwurf die Entzifferung, die er anbietet und provoziert beim Betrachter eine produktive Enttäuschung.
"EINERSEITS ANDERERSEITS"
Die Arbeit „Einerseits Andererseits“ trifft die tägliche dialektische Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auswärtigen Amt mit der einfachen und sprichwortartigen Wortmarke im Kern. Der durch die sich gegenüber stehenden Begriffe gebildete Zwischenraum wird zum Abbild des Prozesses eines ständigen Abwägens auf allen Ebenen. Durch die Einbettung in die tunnelartige Kreuzstraße mit lichten Punkten an beiden Enden wird aber auch deutlich, dass jede Abwägung auf ein Ziel, eine Entscheidung hin ausgerichtet ist.
Ambivalent gesehen wird die Ästhetik der Schriftzüge, die in Ihrer glatten, kühlen und produkthaften Art und Weise der Werbe- und Signage-Industrie entnommen sind und global zu den gängigen Formen der repräsentativen und/oder kommerziellen Gebäudebeschriftung genutzt werden. Die Schlichtheit der Schriftzüge lässt nicht erkennen, dass die zu politischen Entscheidungen führenden Abwägungsprozesse oft unbequem und konfliktreich sind.
Der Maßstab und die vorgeschlagene Be- bzw. Hinterleuchtung der Begriffe überzeugt dadurch, die im nicht zugänglichen Hof platzierte Arbeit auch für Passanten im Vorbeigehen erleben zu können.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat A 2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau, Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Beate Hückelheim-Kaune (Referatsleitung)
Ken Koch (Projektleitung Wettbewerb)
Referat BB V 4 – Projektmanagement,
Andrea Koller-Ayrilmaz (Referatsleitung)
Ulrich Wons (Projektleitung)
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Für das Auswärtige Amt werden die Bestandsgebäude Kurstraße 33–35 und Kleine Kurstraße 1–2 hergerichtet und es entsteht ein Neubau als Hofbebauung innerhalb des Blocks entlang der ehemaligen Kreuzstraße. Es sollen hier weitere Verwaltungsflächen mit einer neuen Post- und Kurierstelle, eine Erweiterung des Konferenzzentrums sowie der amtlichen Unterkunft untergebracht werden.
Für die Planung wurde 2016 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, den die Architekten Harris + Kurrle Architekten aus Stuttgart für sich entscheiden konnten.
Aufgabe dieses offenen Kunst-am-Bau-Wettbewerbes K33-Kreuzstraße war die Entwicklung einer überzeugenden künstlerischen Intervention für die Kreuzstraße, eine teils überdachte, teils offene Verbindung zwischen Kurstraße und Oberwasserstraße. Diese kann von Besucherinnen und Besuchern, von den Beschäftigten sowie Passantinnen und Passanten erlebt werden, ohne dass diese den Kunstraum tatsächlich betreten können. Die Kunst am Bau soll Bezug auf den Ort, die Funktionen des Hauses oder auch zur Architektur nehmen. Es wurde erwartet, dass die Arbeit eigens für diesen Ort und diese Aufgabe entwickelt wird. Die Wahl des künstlerischen Mediums wurde den Künstlerinnen und Künstlern freigestellt.
Wünschenswert wäre, wenn die zu entwickelnde Kunst am Bau unter Erfüllung der technischen, baulichen sowie funktionalen Anforderungen auch in den Straßenraum hinein wirken würde, um die Präsenz des Auswärtigen Amtes im städtischen Umfeld zu unterstreichen. Dabei wäre eine künstlerische Gestaltung von Teilbereichen oder des gesamten Abschnittes des zuvor beschriebenen Standortes zwischen den Zaunanlagen, also der Fassade und Decke unter Einbezug des Ziegels, sowie die Gestaltung der Bodenbeläge denkbar.
Anonymer, offener zweiphasiger Kunst-am-Bau-Wettbewerb. In der 1. Phase des Wettbewerbes für den Kunststandort Kreuzstraße hatten 30 Künstlerinnen und Künstler eine Arbeit eingereicht, 13 wurden für die 2. Phase zugelassen. Das 2. Preisgericht fand zusammen mit dem Preisgericht des Bewerberverfahrens zum Standort Sprengturm statt.
Das Wettbewerbsverfahren erfolgte gemäß Leitfaden Kunst am Bau (2012) und in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Wettbewerbssprache war Deutsch.
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Stellvertretende Fachpreisrichterin und Fachpreisrichter:
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Honorar: Für die ausgewählten Teilnehmenden der 2. Phase ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro (inkl. MwSt.) vorgesehen. Bearbeitungshonorare insgesamt: 30.000 Euro (inkl. MwSt.).
Preisgeld: Es sind zwei Preise vorgesehen: 1. Preis: 3.000 Euro (inkl. MwSt.) und 2. Preis: 2.000 Euro (inkl. MwSt.). Preisgelder insgesamt: 5.000 Euro (inkl. MwSt.).
Referat A2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau,
Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Tel.: +49 30 18401-9202
Fax: +49 30 18401-9209
E-Mail:
architektur@bbr.bund.de