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Offener, zweiphasiger Wettbewerb
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 beschlossen, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 und an die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands errichtet. Dieses soll zugleich die freiheitlichen Bewegungen und die Einheitsbestrebungen der vergangenen Jahrhunderte in Erinnerung rufen und würdigen. Am 4. Dezember 2008 billigte der Bundestag die Eckpunkte der vorliegenden Wettbewerbsauslobung.
Das Denkmal für Freiheit und Einheit soll als nationales Symbol in der Mitte der deutschen Hauptstadt errichtet werden. Seine Aussagekraft und Wirkung sollen sich über die Form und Gestalt entfalten. Auf andere Städte, vor allem auf Leipzig, das eine herausragende Rolle bei der Friedlichen Revolution spielte, soll Bezug genommen werden.
Als Standort für das zukünftige Denkmal der Freiheit und Einheit wurde der Sockel des ehemaligen Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm I. auf der Schlossfreiheit festgelegt.
Der Wettbewerb wurde als offener zweistufiger Wettbewerb in Anlehnung an die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens - GRW 1995 - durchgeführt.
Die 1. Stufe wurde als weltweit offener Ideenwettbewerb für bildende Künstler, Architekten und andere freischaffende Kreative ohne Beschränkung der Teilnahmeberechtigung durchgeführt.
Ziel des Wettbewerbs war in der 1. Stufe die Erlangung von konzeptionellen Ideen. Die ausgewählten Arbeiten sollten eine entwicklungsfähige Grundlage für die weitere Bearbeitung bilden. Die in der 1. Stufe ausgewählten Künstler und kreativen Arbeitsgemeinschaften sollten in der Lage sein, das Denkmal zu planen und auszuführen.
Das am 27. und 28.04.2009 tagende Preisgericht stellte einstimmig fest, dass keine der eingereichten Arbeiten der 1. Stufe die notwendige Mehrheit erhalten hat.
Das Preisgericht votiert einstimmig dafür, wie in der Auslobung festgelegt, alle eingereichten Entwürfe öffentlich auszustellen.
Das Preisgericht empfiehlt, angesichts der Bedeutung an dem Denkmalprojekt festzuhalten und das Anliegen in einem neuen Verfahren weiter zu verfolgen. Diese Empfehlung erfolgte mit 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Referat A2 - Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau,
Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
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