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Nicht offener, einphasiger Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren
Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Frau Dr. Gabriele Knapstein tagte am 17. November 2021 im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und hat für den Kunststandort Außenanlagen einen 1. und einen 2. Preis vergeben.
Die Leitidee des Entwurfes greift das Dilemma der Wiener Botschaft auf, dass sich die Offenheit der Architektur und die abgrenzende Einfriedung des Geländes widersprüchlich gegenüberstehen. So wird der an der Straße verlaufende Zaun umgelenkt zu einer auf dem Botschaftsgrundstück verlaufenden Schlaufe. Das daraus resultierende „Verschenken“ von deutscher Gartenfläche an den österreichischen Stadtraum thematisiert in beeindruckend vielschichtiger Weise Funktion und Wesen einer Botschaft im Gastland und die Bedeutung einer Grenze zwischen Ländern.
Die künstlerische Intervention besteht im Eingriff in die bestehende Einfriedung. Ohne Konstruktion und Erscheinungsbild des Zauns zu verändern, wird dieser mit einer kraftvollen Geste in seinem Verlauf geändert und damit über seine trennende Funktion hinaus zu einem verbindendenden Element, indem er den symbolischen Grenzverlauf zwischen den Ländern aufweicht und unerwartete Einblicke aus dem öffentlichen Raum in den Botschaftsgarten erlaubt.
Die technische Umsetzung ist anspruchsvoll, denn der gerade verlaufende Zaun mit Betonsockel wird in einen kreisbogenförmigen Verlauf umgeformt. Dabei wird es darauf ankommen, die Kreisgeometrie bis ins Detail beizubehalten, um den spielerischen Schwung der Form zu erzeugen.
Die Vorgaben der Auslobung sind im Wesentlichen erfüllt. Allerdings erzeugt der gewählte Standort besondere Maßnahmen zum Schutz der Wurzelbereiche der angrenzenden Bäume. Zudem wird die Lage der öffentlich zugänglichen Schlaufe in unmittelbarer Nähe des privaten Teils der Residenz als ungünstig empfunden. Weiterhin ist unklar, ob der vorgeschlagene Verlauf die Sicherheitsanforderungen an die Einfriedung erfüllen kann.
Auch wenn das Kunstwerk auf Konstruktion und Materialität der Zaunanlage zurückgreift, entsteht betrieblicher Aufwand durch die Pflege und Verkehrssicherung der Schlaufenfläche durch die Botschaft. Die Investitionskosten werden wie die Folgekosten als auskömmlich und angemessen eingeschätzt.
Die Stärke und Besonderheit der Arbeit liegt in der Verschmelzung mit dem architektonischen Konzept. Die Kunst am Bau entsteht nicht durch Hinzufügung eines Objekts, sondern durch intelligenten Eingriff und überzeugende Transformation der architektonischen Gestaltungsmittel.
„Diplomatisches Parkett“
Eine in Bronze gegossene, sich vom Boden hochschwingende Platte wird im Botschaftsgarten so platziert, dass sie eine optische Verbindung mit der Wendeltreppe der Botschaft eingeht. In einer „sanften Welle“ wölbt sie sich Richtung Gebäude und formt eine Art Dach. Die Innenfläche der Hohlkehle bildet ein Fischgrätparkett nach. Die begehbare Plastik bezieht sich auf die Bodenreliefplatten aus Bronze des Künstlers Blasius Spreng, die aus dem Vorgängerbau geborgen wurden und in den Terrassenboden des Neubaus eingelassen werden. Gleichzeitig nimmt sie Bezug auf die bürgerlichen Gründerzeitbauten im Botschaftsviertel und deren Fischgrätparkettböden sowie auf das sprichwörtliche und titelgebende „diplomatische Parkett“.
Die Materialität der Bronzeskulptur sowie die erzeugte bühnenartige Situation, die die Botschaftsgäste humorvoll einbezieht, finden insgesamt positive Zustimmung.
Kontrovers diskutiert wird die Positionierung der Skulptur als „optischer Widerhall zur Wendeltreppe“ des Botschaftsneubaus.
Die in die Bodenfläche eingelassene Bronzeskulptur überzeugt durch ihre dargestellte Filigranität , die auf Realisierbarkeit zu prüfen ist.
"DUETT"
Beurteilung durch das Preisgericht:
Die beiden Skulpturen mit dem Titel „Duett“ lassen unterschiedlichste Interpretationsmöglichkeiten zu: so können sie als florale Gebilde, als Blasinstrumente, als Megaphone oder als Hörrohre gedeutet werden. Sie sind derart zueinander positioniert, dass man das Gefühl hat, sie würden in ein Gespräch verwickelt sein. Mit ihrer Materialität – glänzendem Messing und poliertem Edelstahl – und ihren pflanzlichen Formen nehmen sie Bezüge zur Wiener Moderne und zu den Sezessionisten auf. Obwohl das Skulpturenpaar in einem starken Kontrast zu der reduzierten kubischen Architektur und der polygonalen Gartengestaltung steht, fügt es sich harmonisch in das Gesamtensemble der Deutschen Botschaft ein. Der Entwurf überzeugte die Jury, da er inhaltlich und formal auf den Ort seiner Aufstellung Bezug nimmt.
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deutsche Botschaft Wien
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau, Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Beate Hückelheim-Kaune (Referatsleitung), Birgit Jacke-Ziegert (Projektleitung)
Für die Deutsche Botschaft in Wien wird derzeit ein Neubau für die gemeinsame Kanzlei der bilateralen Botschaft und der OSZE-Vertretung sowie für die Residenz des bilateralen Botschafters errichtet. Das Grundstück liegt im 3. Bezirk der Stadt und ermöglicht von drei Straßenseiten Einblicke auf das Grundstück. Der neue Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden Kuben für die Kanzlei und Residenz. Polygonale Formen mit unterschiedlich hohen Pflanzstrukturen und integrierten Sitzflächen gliedern den Außenraum in verschiedene Gartenbereiche und binden den überwiegend alten Baumbestand in die Außenanlagengestaltung ein. Einzelne Gartenbereiche können von Gästen der Botschaft, Visabesucherinnen und -besucher oder Beschäftigten genutzt werden.
Für ausgewählte Bereiche in den Außenanlagen der Deutschen Botschaft in Wien soll eine Skulptur, Plastik oder Installation entwickelt werden. Je nach künstlerischem Konzept können es eine oder mehrere Kunstwerke sein.
Die Kunst-am-Bau-Arbeit soll durch hervorragende künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindrucken und dabei dem Anspruch des Ortes angemessen sein. Die Kunst soll die Besucherinnen und Besucher bzw. die Beschäftigten zu Reflexionen, zum Austausch oder zum Verweilen einladen. Aufgrund der Einsehbarkeit des Grundstücks sollte das Kunstwerk auch vom Gehweg aus sichtbar sein und so in den öffentlichen Raum hineinwirken.
Realisierungssumme: 136.000 Euro inkl. MwSt.
Die für den Wettbewerb ausgewählten Teilnehmenden erhalten bei Einreichung einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.350 Euro (netto).
Es wird zusätzlich eine Preissumme von insgesamt 4.500 Euro (netto) ausgelobt. Diese teilt sich wie folgt auf: 1. Preis: 2.500 Euro, 2. Preis: 2.000 Euro.
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
Stellvertretende Sachpreisrichter
Die Sachpreisrichter/-innen sind Vertreter der Bauherrin, des Nutzers, der Bauverwaltung und des Architekten. Diese werden mit der Auslobung bekannt gegeben.
Nichtoffener, anonymer Kunst-am-Bau-Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem Bewerberverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren erfolgte gemäß Leitfaden Kunst am Bau (2012) und in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Wettbewerbssprache war deutsch.
Von einem Auswahlgremium wurden im vorgeschalteten Bewerberverfahren 15 Künstler/-innen/-gruppen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Referat A2 – Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau,
Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
Tel.: +49 30 18401-9202
Fax: +49 30 18401-9209
E-Mail:
architektur@bbr.bund.de