Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bauprojekt Generalkonsulat Thessaloniki

Neubauprojekt nach griechischem Investorenmodell Antiparochi

Das Bild zeigt die Fassade des Generalkonsulats in Thessaloniki, Griechenland von Westen aus. Generalkonsulat Thessaloniki Ansicht des Konsulats von Westen aus

Projektdaten

  • Nutzer Generalkonsulat Thessaloniki
  • Adresse Leoforos Megalou Alexandrou 33, 54641 Thessaloniki, Griechenland
  • Architektur Architekturbüro Heupel, Thessaloniki-Athen
  • Wettbewerb Antiparochi-Verfahren als Investorenwettbewerb
  • Investor und General­übernehmer Ekater S.A., Thessaloniki, Griechenland mit Büro Anca, Thessaloniki (Ausführungsplanung)
  • Beratung Brandschutz / Bauphysik Pabst & Partner Ingenieure Bonn, Hans Joachim Pabst
  • Projektleitung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat III A 1
  • Gesamtkosten rund 16 Millionen Euro
  • Baubeginn 2007
  • Fertigstellung 2010
  • Brutto-Grundfläche rund 9.300 Quadratmeter
  • Nutzungsfläche rund 1.100 Quadratmeter

Projektbeschreibung

Für den Bau des Generalkonsulates in Thessaloniki unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) stand ein bis dahin unbebautes Grundstück circa drei Kilometer östlich von Thessaloniki zur Verfügung. Das Grundstück zeichnet sich zudem durch unmittelbare Strandnähe aus – der Thermaische Golf liegt etwa 100 Meter entfernt.

Aufgrund funktionaler Vorgaben setzte der Bau des Generalkonsulats ein bestimmtes Raumprogramm voraus. Allerdings ließ sich die dadurch vorgesehene Größenordnung des Neubaus nicht mit den an dieser Stelle möglichen städtebaulichen Vorgaben vereinbaren. Daher entschied sich die Projektleitung für das in Griechenland übliche Investorenmodell „Antiparochi“, was so viel wie „Gegenleistung“ bedeutet.

Beim Antiparochi-Modell stellt der Auftraggeber dem Investor das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, zur Verfügung. Der Investor veranlasst auf dem Grundstück den Bau eines Gebäudes in seiner Verantwortung und auf seine Kosten. Mit fortschreitender Errichtung erhält der Auftraggeber Anteile des Gebäudes in Form von Miteigentum. Die Größe des Miteigentumsanteils richtet sich nach dem Wert des Grundstückes, den der Auftraggeber in das Verfahren eingebracht hat und steht im Verhältnis zur Bauleistung des Investors. Die Miteigentumsanteile, welche nicht dem Auftraggeber übertragen wurden, verbleiben im Besitz des Investors. Sie werden von diesem bewirtschaftet oder verkauft.

Auf diese Weise ist es möglich, ein vorhandenes Grundstück zu bebauen, ohne dass Investitionskosten auf Seiten des Auftraggebers getragen werden müssen. Wie bei allen Investorenverfahren ist es auch bei dem Antiparochi-Modell erforderlich, dass der Auftraggeber seine Anforderungen bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Investorenleistungen genauestens spezifiziert. Insofern kam der Projektphase vor der Ausschreibung besondere Bedeutung zu. Hier war kompetente Beratung durch Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte erforderlich.

Projektverlauf

Planung und Bau

Die Entwurfsplanung sowie die Ausschreibung als Grundlage für den Investoren-Wettbewerb von März 2005 bis März 2006 erarbeitete das Architekturbüro Heupel (Thessaloniki). Nach Auswahl und Abschluss eines Werkvertrages mit dem griechischen Bauunternehmen Ekater (Thessaloniki), begann das von Ekater beauftragte Architekturbüro Anca (Thessaloniki) mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Nach erteilter Baugenehmigung begannen die Bauarbeiten im November 2007. Der Neubau konnte nach rund drei Jahren fertiggestellt werden.

Beschreibung des Gebäudes

Nach fünfjähriger Planungs- und Bauzeit befinden sich etwa 44 Prozent des errichteten Gebäudes mit neun Ober- und drei Untergeschossen im Besitz der Bundesrepublik. Dazu gehören die Büroräume mit Visastelle des Generalkonsulates, je drei Wohnungen in den Etagen sechs und sieben sowie eine Wohnung und ein Gemeinschaftsraum im ersten Obergeschoss. Die Flächen der Dachterrasse nutzt das Konsulat für repräsentative Zwecke.

Das Gebäude wurde als Stahlbetonskelettbau errichtet. Der zweischalige Aufbau der Außenwände, bestehend aus Luftschicht und Wärmedämmung, ist mit Platten aus Athener Dionysos-Marmor verkleidet. Für die Bodenbeläge der Treppenräume, der Flure und der Wohnzimmer in den Wohnungen wurden Thassos-Marmor-Platten gewählt. Der weiße Thassos-Marmor wird auf der gleichnamigen griechischen Insel abgebaut und gehört in Europa und Kleinasien seit der Antike zu den bedeutendsten Bau- und Dekorationsgesteinen.

Fußbodenheizungen verleihen den Wohnungen eine angenehme Wärme. Im achten Obergeschoss temperieren Klimageräte die Büroflächen. Zur Unterstützung der Warmwasserversorgung wurden Solarzellen auf dem Flachdach installiert.

Zwei Stege, welche sich über ein Wasserspiel spannen, führen von der Straße Leoforos Megalou Alexandrou zum Gebäude. Das Generalkonsulat und die Wohnungen werden über zwei separate Eingänge betreten, welche mittels einer dekorativen, marmorverkleideten Wandscheibe voneinander getrennt sind.

Über die Kakavou-Straße gelangt man zur Zufahrt des Autoaufzugs der Tiefgarage. Um zwei separate Lichtschächte innerhalb des Gebäudes gruppieren sich je ein Treppenhaus und ein Aufzug. Über diese gelangen Mitarbeiter, Anwohner und Gäste in die Wohnungen und das Generalkonsulat. Im Brand- oder Rettungsfall dient das jeweils andere Treppenhaus als zweiter Rettungsweg.

Fertigstellung

Das Generalkonsulat konnte termingerecht zum 1. Oktober 2009 bezogen werden. Die sieben Wohnungen wurden bis 31. Oktober 2010 fertiggestellt.

Kontakt

Diese Seite