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Generalsanierung
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) – Referat III A 3 – betreut die Generalsanierung der Residenz der Deutschen Botschaft in Moskau.
Das Anwesen mit dem zweigeschossigen unterkellerten Haupthaus und der Remise befindet sich in Moskau im Stadtteil Arbat. Von 1910 bis 1911 wurde das Haus von dem Architekten A. N. Seligson (1867–1919) für den Baumwollhändler J. M. Schlosberg (geb. 1862) im Stil der italienischen Renaissance ähnlich einem Palazzo erbaut. Die Familie Schlosberg bewohnte das Haus nicht lange: Nach der Revolution von 1917 zogen die Schlosbergs nach Polen zurück.
Die Liegenschaft befindet sich im Besitz der Russischen Föderation und wird seit 1956 von der Bundesrepublik Deutschland als Residenz und Dienstsitz des deutschen Botschafters genutzt.
Das Gebäude zeigt den typischen Grundriss eines großbürgerlichen Wohnhauses des späten 19. Jahrhunderts. Die Ursprünge dieser Wohnform gehen auf das englische Country House zurück. Besonderes Merkmal dieser Bauform, welche seit dem ausklingenden 17. Jahrhundert besteht, ist die nach unterschiedlichen Funktionen realisierte Raumtrennung. So wurden ab dem frühen 18. Jahrhundert die Gesellschaftsräume, sogenannte State Rooms, im Hauptgeschoss angeordnet, während sich die privaten Schlafräume im Obergeschoss befanden. Auch die Anordnung der Räume um eine zentrale Halle, zumeist durch ein Oberlicht aus Eisenglas belichtet, entstand zu dieser Zeit in England.
Das Gebäude wurde inklusive aller Nebengebäude, wie der Remise und der Garage (dem ehemaligen Kutscherhaus), sowie der Außeneinfriedung als Kulturerbe von regionaler Bedeutung komplett unter Denkmalschutz gestellt.
Entwurf
Die Generalsanierung der Residenz der Deutschen Botschaft in Moskau beinhaltet zahlreiche Maßnahmen und stellt die bauzeitliche Wirkung des Gebäudes aus dem beginnenden 20. Jahrhundert auf modernisierte Weise wieder her.
Künftig soll eine barrierefreie Erschließung der gesamten Liegenschaft ermöglicht werden. Zudem ist die Erstellung eines ausreichenden Brandschutzes nach deutschen und lokalen Vorschriften von zentraler Bedeutung. Des Weiteren werden die technischen Anlagen ertüchtigt und modernisiert.
Bei der gesamten Projektdurchführung muss eine ausreichende materielle Sicherheit gewährleistet werden. Außerdem sind die denkmalgerechten Vorgaben für die Sanierung der Fassade und der Bestandsfenster sowie der Innenräume einzuhalten. Auch die Erstellung einer barrierefreien WC-Anlage im Kellergeschoss, die Ertüchtigung des Dachstuhles sowie die Beseitigung von Feuchteschäden und deren Ursachen im Keller- und im Dachbereich gehören zu den Maßnahmen der Grundsanierung. Im Zuge dieser werden auch die Gartenanlagen neu gestaltet.
Die Maßnahme unterliegt der lokalen Baugesetzgebung.
Restaurierung der Innenräume
Im Zuge der Wiederherstellung des repräsentativen Erscheinungsbildes der von 1910 bis 1911 erbauten Residenz ist auch die Restaurierung der Innenräume geplant. Das Beispiel zeigt den Ist-Zustand eines Empfangszimmers im Jahr 2017 und dessen geplante Wiederherstellung.
Nächste Schritte
Der Beginn der Grundsanierung ist derzeit unbekannt.