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Städtebaulicher Förderbedarf 2007 bis 2013 in Deutschland

Ergebnisse

Qualitative Ergebnisse


Wichtigste Handlungsfelder sind Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren sowie die soziale Stadtteilentwicklung

Die Ergebnisse des qualitativen Teils des Fragebogens zeigten, dass die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren und die soziale Stadtteilentwicklung die wichtigsten Handlungsfelder der Städtebauförderung in den vergangenen Jahren waren. Nach Einschätzung der Kommunen werden sie auch in naher Zukunft die Hauptschwerpunkte der Förderung bilden. Im Vergleich zu diesen beiden Handlungsfeldern hatten die Stadtteilentwicklung für alten- und familiengerechtes Wohnen, der Stadtumbau und die Wiedernutzung von Brachflächen eine geringere Bedeutung. Hinsichtlich der künftigen Rolle der strategischen Handlungsfelder deuten die Befragungsergebnisse auf eine im Zeitverlauf stabile Entwicklung hin, auch wenn die bisher als weniger bedeutsam eingestuften Handlungsfelder zunehmend als wichtiger beurteilt werden.

Die inhaltliche Bedeutung der Handlungsfelder spiegelt sich auch in der vergangenen und künftigen Verteilung der städtebaulichen Fördermittel wider. Nach Einschätzung der Kommunen kommt der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren und sozialen Stadtteilentwicklung weiterhin das höchste finanzielle Gewicht im Rahmen der Städtebauförderung zu. Bei der Abschätzung der Verteilung des Mitteleinsatzes auf verschiedene Lagekategorien innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes zeigte sich, dass rund zwei Drittel der städtebaulichen Fördermittel in die Innenstädte oder innenstadtnahe Gebiete geflossen sind. Dies wird sich nach Ansicht der Kommunen auch künftig kaum ändern.


Bedeutungsrangfolge der Maßnahmebereiche im Zeitverlauf stabil

Analog zu den strategischen Handlungsfeldern beurteilten die Kommunen die einzelnen konkreten Maßnahmebereiche hinsichtlich ihrer zukünftigen Bedeutung als weitgehend stabil. Es konnte lediglich ein schwach negativer Zusammenhang zwischen der Bedeutung in der Periode 2000-2006 und dem Bedeutungsgewinn/-verlust in der Förderperiode 2007-2013 festgestellt werden.

Auch künftig sind für die Kommunen besonders die Verbesserung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfelds relevant, die Sanierung sowie der Neu-/Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Sanierung von Wohngebäuden und von historisch erhaltenswerten Gebäuden und Ensembles sowie die Reduktion von Verkehrsproblemen und Umweltbelastungen. Hinzu kommen die "weichen" Maßnahmen (Stadterneuerungsverfahren, finanziellen Ressourcenbündelung, integrierte Prozesse; Bürgermitwirkung und Stadtteilleben).

Quantitative Ergebnisse


Investitionsbedarf je Einwohner in laufenden Gebieten in Ostdeutschland viermal so hoch wie in Westdeutschland, in künftigen Gebieten gleicht sich Bedarf stark an

Für die Schätzung des städtebaulichen Investitions- und Förderbedarfs lagen wegen der komplexen Struktur des Fragebogens detaillierte Mengen- und Kostenangaben zu verschiedenen Maßnahmebereichen in laufenden und künftigen Gebieten der Städtebauförderung vor. Für jeden Maßnahmenbereich wurde ein durchschnittlicher Kostenwert je Einwohner in den west- und ostdeutschen Städten und Gemeinden differenziert nach laufenden und künftigen berechnet. Auf Basis dieser Resultate konnten detaillierte Aussagen zu Umfang und Struktur des künftigen Kostenvolumens in den Fördergebieten getroffen werden:

  • Mit Blick auf das geschätzte Niveau des Kostenvolumens zeigt sich in den laufenden Fördergebieten, dass die Kosten je Einwohner in den ostdeutschen Kommunen (2.099 Euro) aufgrund der deutlichen höheren Anzahl der städtebaulichen Fördergebiete nahezu viermal so hoch sind wie in den westdeutschen Kommunen (570 Euro).
  • Die im Rahmen der Städtebauförderung für notwendig erachteten Investitionskosten in den künftigen Fördergebieten gleichen sich dagegen zwischen den ost- und westdeutschen Regionen stark an. In diesen Gebieten liegen die Kosten je Einwohner in den ostdeutschen Städten und Gemeinden (619 Euro) nur noch um rund ein Siebtel über dem westdeutschen Wert (541 Euro).
  • Zwischen den ost- und westdeutschen Städten und Gemeinden gibt es somit im Wesentlichen nur einen Niveauunterschied beim städtebaulichen Investitionsbedarf in laufenden Gebieten. Dies lässt sich durch die spezifischen städtebaulichen Problemlagen in den neuen Ländern seit der Wiedervereinigung und der hohen Intensität der Städtebauförderung als Reaktion hierauf erklären.
  • Hinsichtlich der geschätzten Kostenstrukturen zeigt sich dagegen eine große Übereinstimmung zwischen den Kommunen in den alten und neuen Ländern.
  • Auch zwischen den laufenden und künftigen Gebieten lassen sich nur geringe Unterschiede in der Kostenstruktur ausmachen. Das finanzielle Gewicht der Maßnahmebereiche an den gesamten Kosten bleibt sowohl in West- wie in Ostdeutschland stabil.
  • Die finanziell bedeutsamsten Maßnahmebereiche sind die Sanierung von Wohngebäuden und von historischen Ensembles/Gebäuden. Die Verbesserung des Öffentlichen Raumes/Wohnumfelds sowie der Neubau zur Lückenschließung rangieren auf den folgenden Plätzen. Mehr als zwei Drittel der Kosten entfallen auf diese vier Positionen. Nimmt man die drei Maßnahmebereiche für die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen hinzu, so entfallen mehr als drei Viertel der Kosten auf diese Ausgabenkategorien.


Städtebaulicher Investitionsbedarf 2007-2013 in Deutschland beträgt schätzungsweise 64 Milliarden Euro


Die Schätzung des städtebaulichen Investitionsbedarfs für den Zeitraum 2007-2013 führte zu folgenden Kernaussagen:

  • in den laufenden Fördergebieten beläuft sich das geschätzte Kostenvolumen auf 41,3 Milliarden Euro. Dieses entfällt ungefähr zu gleichen Teilen (47% versus 53%) auf die alten und neuen Länder.
  • Das Kostenvolumen in den künftigen Fördergebieten der Städte und Gemeinden erreicht nach der Schätzung einen Wert von 22,7 Milliarden Euro. Hiervon entstehen drei Viertel in künftigen Fördergebieten der westdeutschen Kommunen, nur ein Viertel in denjenigen der ostdeutschen Kommunen
  • Insgesamt lassen sich die Investitionskosten für städtebauliche Maßnahmen in laufenden und künftigen Fördergebieten auf 64,0 Milliarden Euro beziffern. Etwas mehr als die Hälfte dieser Summe wird von den Städten und Gemeinden in den alten Bundesländern (57%) in Anspruch genommen. Entsprechend entfallen 43% der Kosten auf die Kommunen in den neuen Ländern.

Hohe Plausibilität der Befragungsergebnisse zum Investitionsbedarf


Die Ergebnisse des "Top-Down"-Ansatzes weisen auf eine hohe Plausibilität der durch die Befragungsergebnisse gewonnenen Einschätzungen zum Investitionsbedarf in der Städtebauförderung hin. Zwar liegen, wenn man die zeitliche Entwicklung betrachtet, die Bedarfswerte merklich über den realisierten städtebaulichen Maßnahmen der letzten Jahre. Allerdings liegen die Abweichungen in Größenordnungen, die man bei der Gegenüberstellung von realisierten und als notwendig erachteten Maßnahmen erwartet hätte.


Konvergenz des städtebaulichen Investitionsbedarfs zwischen Ost- und Westdeutschland


Der Umfang der durch die Städtebauförderung induzierten städtebaulichen Maßnahmen geht in Ostdeutschland nach den Schätzungen von rund 275 Euro je Einwohner 2006 auf knapp 135 Euro im Jahr 2013 zurück. In Westdeutschland ist hingegen insbesondere durch Maßnahmen in neuen Gebieten der Städtebauförderung mit einem Anstieg von 40 Euro 2006 auf knapp über 90 Euro je Einwohner 2013 zu rechnen. Insgesamt wird nach den Modellrechnungen der städtebauliche Investitionsbedarf je Einwohner für Deutschland von rund 120 Euro 2007 auf 100 Euro im Jahr 2013 sinken.


Förderbedarf des Bundes noch 2013 um gut ein Siebtel höher als sein gegenwärtiges Mittelvolumen für die Städtebauförderung


Unter Verwendung von in der Literatur genannten Multiplikatoren wurde aus dem geschätzten städtebaulichen Maßnahmevolumen in Höhe von 36,6 Milliarden Euro in Westdeutschland und 27,4 Milliarden Euro in Ostdeutschland der für den Anstoß dieser Investitionssummen notwendige Förderbedarf des Bundes im Zeitraum 2007-2013 bestimmt. Dieser beläuft sich in den alten Ländern auf 2,8 Milliarden Euro und in den neuen Ländern auf 2,0 Milliarden Euro. Im Jahresdurchschnitt wären somit fast 0,7 Milliarden Euro an direkten Städtebauförderungsmitteln des Bundes notwendig, um den ermittelten Investitionsbedarf zu realisieren. Berücksichtigt man den Trendverlauf der städtebaulichen Maßnahmen in den letzten Jahren, liegen die im Jahr 2013 notwendigen Fördermittel des Bundes mit über 0,6 Milliarden Euro immer noch um gut ein Siebtel über dem Niveau des Jahres 2006.

Der Endbericht des Forschungsprojekts ist der Schriftenreihe "Forschungen" (Heft 132) erschienen. Weitere Informationen finden Sie unter "Veröffentlichungen" in der Marginalspalte.

Zusatzinformationen

Kontakt

Dr. Markus Eltges
Referat I 6 - Raum- und Stadtbeobachtung

Tel: +49 228 99401-2160
markus.eltges@bbr.bund.de

Martina Kocks
Referat I 4 - Regionale Strukturpolitik und Städtebauförderung

Tel: +49 228 99401-2321
martina.kocks@bbr.bund.de

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