Bekanntmachungen für die Erstellung von Energieausweisen
In der Energieeinsparverordnung wird auf Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen vorsehen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden an dieser Stelle im Internet sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die hier veröffentlichten Bekanntmachungen vom 30. Juli 2009 ersetzen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung an dieser Stelle und im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 133 vom 8. September 2009 S. 3136 - S. 3163) die Bekanntmachungen vom 26. Juli 2007.
Hinweis zu den bisher hier veröffentlichten Klimafaktoren:
Mit der Neuherausgabe der Bekanntmachungen werden für die Erstellung von Energieausweisen künftig die Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes genutzt
Bekanntmachungen für Wohngebäude
- "Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand"
Download (pdf/114-KB) - "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand"
Download (pdf/472-KB)
Bekanntmachungen für Nichtwohngebäude
- "Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand"
Download (pdf/316-KB) - "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand"
Download (pdf/300-KB)
Interne Links
- Begleitgutachten zur Neuherausgabe der Bekanntmachungen
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